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Bayerischer Richterverein: Unverständliches Verfassungsverständnis

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Der Münchner Merkur berichtete am 17.07.2013 unter der Überschrift: „Seehofer: Wut auf die Justiz“ darüber, dass der bayerische Ministerpräsident erneut ein schnelleres Vorgehen der Justiz im Fall Gustl M. gefordert haben soll. Auf die Hinweise der Justizministerin, sie könne in Hinblick auf die richterliche Unabhängigkeit nichts dazu sagen, wann und wie über eine Freilassung des Herrn M. entschieden werde, soll er mit den Worten „Wofür brauchen wir dann noch ein Justizministerium?“ reagiert und die Ohnmacht der Politik gegenüber der Richterschaft thematisiert haben.

Sollte dies zutreffend sein, die Zeitung hat sich auf Teilnehmer an der Sitzung berufen während Ministerpräsident Seehofer dementiert, ist festzustellen:

Die auf der Gewaltenteilung basierende Unabhängigkeit der Gerichte ist ein zentrales unverzichtbares Element des demokratischen Rechtsstaats. Ein Ministerpräsident, der darüber in Zorn gerät, keinen Einfluss auf die Gerichte zu haben, hat das Grundgesetz und die bayerische Verfassung nicht verstanden.

„Die unseligen Zeiten, in denen eine Regierung die Justiz steuern und ihr genehme Entscheidungen vorgeben oder herbeiführen konnte, kann sich niemand ernsthaft zurückwünschen“ erklärt Walter Groß, der 1. Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins.

Bayerischer Richterverein, PM v. 18.07.2013 (Walter Groß, 1. Vorsitzender)