Gesetzgebung

Bayerischer Beamtenbund: Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2013/2014 veröffentlicht

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Jetzt ist es amtlich: Im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 13 des laufenden Jahres wurde das Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2013/2014 veröffentlicht (S. 405 ff.). Damit ist es rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten.

Zur Erinnerung die Eckpunkte des Gesetzes:

  • Lineare Anpassung ab 1. Januar 2013 um 2,65 v.H.
  • Lineare Anpassung ab 1. Januar 2014 um 2,95 v.H.

für Beamte und Beamtinnen sowie Richter und Richterinnen. Die Versorgungsbezüge werden entsprechend erhöht.

Anwärter und Anwärterinnen erhalten ab 1. Januar 2013 einen monatlichen Betrag in Höhe von 50 Euro und ab 1. Januar 2014 zusätzlich 2,95 v.H.

Damit hat der Freistaat Bayern das Tarifergebnis des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ohne Abstriche auf die staatlichen und kommunalen Beamtinnen und Beamten Bayerns übertragen.

Bayerischer Beamtenbund, PM v. 22.07.2013