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Staatskanzlei: Finanzielle Bewältigung der Hochwasserereignisse – nächste Stufe sind Hilfen für Wiederaufbau

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Finanzminister Söder: „Verhandlungen mit dem Bund stehen kurz vor dem Abschluss / Soforthilfen wirken“ / Geschätztes Schadensausmaß in Bayern: 1,3 Milliarden Euro; Anteil Bayerns am Gesamtschaden: 19,57 Prozent

Wie Finanzminister Dr. Markus Söder heute im Kabinett berichtete, sind die Verhandlungen mit dem Bund über die nächste Stufe der Hochwasserhilfen – die Aufbauhilfeprogramme – bisher erfolgreich verlaufen und stehen kurz vor dem Abschluss. Das geschätzte Schadensausmaß in Bayern beläuft sich auf 1,3 Milliarden Euro; der Anteil Bayerns am Gesamtschaden beträgt 19,57 Prozent.

Sieben bundesweit einheitliche Programme für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe sowie wirtschaftsnahe Infrastruktur, Land- und Forstwirtschaft sowie ländliche Infrastruktur, private Haushalte und Wohnungsunternehmen, Infrastruktur in den Gemeinden, Infrastruktur der Länder, Forschungseinrichtungen und ein Kulturelles Hilfsprogramm „Hochwasser 2013“ stehen zur Verfügung. Die Soforthilfeprogramme gelten grundsätzlich fort.

Finanzminister Söder betonte, dass alle wesentlichen allgemeinen Verhandlungsziele Bayerns erfolgreiche auf Bundesebene eingebracht werden konnten. Eine Förderung soll nach Betroffenheit erfolgen, nicht nach Bedürftigkeit. Eine Ausnahme gilt für Härtefälle. Das Aufbauhilfeprogramm für Wohngebäude gilt auch für gemischt-genutzte Gebäude und private Vermieter. Der Fördersatz für Private, Land- und Forstwirte, Unternehmen und Freie Berufe beträgt 80 Prozent, in Härtefällen bis zu 100 Prozent, für die Infrastrukturprogramme 100 Prozent. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist zulässig. Die Versicherbarkeit spielt keine Rolle. Zur Verhinderung von Überkompensation werden Versicherungsleistungen berücksichtigt. Die notwendige EU-Notifizierung wird vom Bund durchgeführt. Maßgeblich für die Schadensermittlung sind Wiederherstellungs- bzw. Ersatzbeschaffungskosten, davon Abzug „neu für alt“ bis zu 30 Prozent. Das garantiert eine große Flexibilität, es können in besonderen Fällen auch 100 Prozent erstattet werden.

„Ziel ist jetzt, die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund im Interesse der Geschädigten so schnell es geht abzuschließen“, so Söder.

„Die Soforthilfen wirken“, so Söder weiter.

Insgesamt stehen in Bayern 149,73 Millionen Euro zur Auszahlung bereit.

Für die Soforthilfeprogramme des Bayerischen Finanzministeriums, also Sofortgeld, Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“, Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ und Härtefonds wurden den Regierungen bisher 109,73 Millionen Euro zugewiesen:

  • Regierung von Oberbayern 36.200.000,00
  • Regierung von Niederbayern 53.200.000,00
  • Regierung der Oberpfalz 7.930.000,00
  • Regierung von Oberfranken 1.700.000,00
  • Regierung von Mittelfranken 3.100.000,00
  • Regierung von Unterfranken 2.700.000,00
  • Regierung von Schwaben 4.900.000,00

An die Betroffenen wurden für die Hilfeprogramme bislang rund 66,2 Millionen Euro ausgezahlt. Weitere 40 Millionen Euro stehen für die Soforthilfeprogramme von „Gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe“ im Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums und Soforthilfe für Ernteschäden und sonstige land- und forstwirtschaftliche Schäden im Geschäftsbereich des Landwirtschaftsministeriums zur Verfügung. Für das Soforthilfeprogramm des Bayerischen Wirtschaftsministeriums wurden 2,3 Millionen Euro ausgezahlt.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, PM v. 23.07.2013