Aktuelles

Staatskanzlei: Freistaat übernimmt übergangsweise das Schulgeld für rund 12.000 Schüler mit Behinderung an privaten Förderschulen

©pixelkorn - stock.adobe.com

Der Freistaat Bayern wird in einem Übergangszeitraum von einem Jahr das Schulgeld von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung für private Förderschulen übernehmen. Dies hat heute der Ministerrat auf Initiative von Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle beschlossen. Im gleichen Zeitraum übernehmen die Bezirke das Schulgeld für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen an einzelnen privaten Regelschulen. Die Übergangsregelung war aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts notwendig geworden.

Dieses führt dazu, dass die Bezirke in Bayern das Schulgeld von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung nicht mehr über die Eingliederungshilfe tragen können.

Betroffen sind allein in Bayern rund 12.000 Kinder und Jugendliche.

„Wir wollen vermeiden, dass sich die Kinder und ihre Eltern Sorgen machen müssen, wie die Kosten im Schuljahr 2013/2014 getragen werden können. Angesichts der Entscheidung des Gerichts, die für die Eltern unerwartet erhebliche Folgen haben könnte, wollen wir den Familien zur Seite stehen“, so Minister Spaenle.

Für die privaten Schulträger bringt die Entscheidung des Kabinetts Planungssicherheit. Für den Freistaat Bayern sind damit zusätzliche Kosten in Höhe von knapp 16 Millionen Euro verbunden, für Minister Spaenle „gut angelegtes Geld, da Kinder und Jugendliche mit Behinderung damit unterstützt werden“. Die Leistungen der Bezirke werden sich im Bereich der allgemeinbildenden Schulen auf rund eine Million Euro belaufen.

„Wir wollen mit den Bezirken, denen ich für diese Vereinbarung sehr dankbar bin, binnen Jahresfrist eine tragfähige Lösung erarbeiten“, richtete der Minister den Blick auf die Zukunft.

Private Schulen werden vom Freistaat Bayern in erheblichem Umfang finanziert, dürfen aber aufgrund der Privatschulfreiheit Schulgeld erheben.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, PM v. 23.07.2013