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Staatskanzlei: Staatsregierung beschließt Mietbremse für weitere Städte und Gemeinden

23. Juli 2013 by Klaus Kohnen

Aufbruch Bayern – Initiative Wohnungspolitik / Staatsregierung beschließt Mietbremse für weitere Städte und Gemeinden / Verbraucherschutzministerin Merk: „Bayern handelt zügig und umfassend: In 89 Städten und Gemeinden tritt passgenau und unmittelbar ein weitergehender Mieterschutz ein!“

Der Ministerrat hat heute eine zweite Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bezogen auf weitere 89 bayerische Städte und Gemeinden beschlossen. Die Verordnung soll am 1. August 2013 in Kraft treten.

Justizministerin Dr. Beate Merk: „Bayern hat frühzeitig entschieden, von der neuen Möglichkeit zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen Gebrauch zu machen. Für die Landeshauptstadt München, die von steigenden Mietpreisen in besonderer Weise betroffen ist, haben wir als Sofortmaßnahme schon im April eine Mietbremse beschlossen – als erste Landesregierung Deutschlands. Seit dem 15. Mai 2013 sind Mieterhöhungen dort bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nur noch um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren zulässig. Nun senken wir die Kappungsgrenze in einem zweiten Schritt für 89 weitere bayerische Städte und Gemeinden mit Wohnungsmangel – das ist praktizierter Mieterschutz.“

Zur Auswahl der Städte und Gemeinden hatte die Staatsregierung am 17. April 2013 Kriterien beschlossen und das Verbraucherschutzministerium beauftragt, in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden die besonders betroffenen Gemeinden auszuwählen.

Verbraucherschutzministerin Merk: „Die Befragung haben wir zügig in Angriff genommen und sämtliche der 251 Gemeinden beteiligt, auf die mindestens eines der Kriterien zutraf. In die heute verabschiedete sogenannte Zweite Kappungsgrenzesenkungsverordnung haben wir die Gemeinden aufgenommen, die bis jetzt einen entsprechenden Antrag auf Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses gestellt haben. In diesen 89 Städten und Gemeinden tritt passgenau und unmittelbar ein weitergehender Mieterschutz ein.“

Die Gemeinden, in denen die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen zum 1. August 2013 von 20 auf 15 Prozent gesenkt wird, sind im Internet einsehbar.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, PM v. 23.07.2013

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Kategorie: Bayern, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kommunales, Verwaltung Schlagwörter: Kappungsgrenzesenkungsverordnung, Mietpreisbremse, Wohnungsgebieteverordnung (WoGeV)

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