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StMJV: Justizministerin Beate Merk verfolgt weiter Wiederaufnahme – „Sofortige Beschwerde ist logische Konsequenz!“

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Zu der heutigen Entscheidung des Landgerichts Regensburg in Sachen G. M. erklärt Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk:

„Mein Ziel ist weiter ein Wiederaufnahmeverfahren. Denn so könnte in einem öffentlichen Verfahren geklärt werden, ob die Zweifel an der Unterbringung von G. M. berechtigt sind oder nicht. Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Landgerichts Regensburg, das ein Wiederaufnahmeverfahren abgelehnt hat, ist aus diesem Grund notwendig. Das Freiheitsrecht der Menschen ist ein eminent wichtiges Gut. Es darf in einem Rechtsstaat nur eingeschränkt werden, wenn es gar nicht anders geht und die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Im Fall M. sind daran Zweifel aufgekommen. Dies soll von der Justiz vor den Augen der Öffentlichkeit geklärt werden.“

Merk weiter: „Das geht rechtlich nur über eine Wiederaufnahme.“

Die Ministerin sieht in der Beschwerde die konsequente Fortsetzung ihrer Weisung an den Generalstaatsanwalt vom 30. November 2012, eine Wiederaufnahme in Sachen des Herrn M. zu erreichen.

Merk: „Selbstverständlich respektiere ich die Rechtsauffassung des Landgerichts. Für eine Wiederaufnahme gibt es hohe Hürden. Die Staatsanwaltschaft kam aber in ihrem Wiederaufnahmeantrag zu dem Ergebnis, dass diese Hürden genommen werden können. Mit der Beschwerde verfolgt sie dies nun weiter. Damit wird einem höheren Gericht Gelegenheit gegeben, zu entscheiden, welche Auffassung die richtige ist.“

Über die sofortige Beschwerde wird nun das Oberlandesgericht Nürnberg entscheiden.

StMJV, PM v. 24.07.2013