Gesetzgebung

StMWIVT: Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Martin Zeil zum Beschluss des Landgerichts Regensburg im Fall M.

©pixelkorn - stock.adobe.com

Bayerns Wirtschaftsminister und stellvertretende Ministerpräsident Martin Zeil fordert weitreichende gesetzgeberische Konsequenzen aus der andauernden Hängepartie im Fall G. M.

„Nachdem nun das Landgericht Regensburg die Wiederaufnahme abgelehnt hat, ist es höchste Zeit, dass hier der Gesetzgeber aktiv wird – im Bund wie in Bayern“, so Zeil.

„Die Bundesjustizministerin hat hier mit ihren Vorschlägen zu einer Strafrechtsreform bereits das Heft des Handels in die Hand genommen“, betont der stellvertretende Ministerpräsident. „Wir brauchen hier endlich eine nach Ausmaß des Vergehens gestaffelte Befristung der Unterbringung – anstatt der derzeit ausnahmslos unbefristeten Regelung“, unterstreicht Zeil. „Und wir brauchen endlich ein viel engmaschigeres Netz an Kontrollen, um sicherzustellen, dass eine langjährige Unterbringung in der Psychiatrie nur in wirklich zwingenden Fällen erfolgt.“ Hier wäre vor allem der verstärkte Einsatz von externen Gutachtern – wie von der Bundesjustizministerin vorgesehen – notwendig und überfällig. Da dies in der Verantwortung der Länder liegt, verlangt der bayerische Wirtschaftsminister eine kritische Bestandsaufnahme auch im Freistaat – unabhängig von einer avisierten Reform des Bundesrechts. „Mit dieser Frage muss sich das Bayerische Kabinett zeitnah befassen“, so Zeil abschließend.

StMWIVT, PM v. 24.07.2013

Redaktionelle Anmerkung: Bei den in der PM angesprochenen Vorschlägen des BMJ zu einer Strafrechtsreform handelt es sich um die Reformüberlegungen zur Unterbringung nach § 63 StGB – hierzu befindet sich derzeit ein Eckpunktepapier in der Diskussion.