Gesetzgebung

Verband der bayerischen Bezirke: Bezirke sind Motor des sozialen Bayern

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Sommerpause. Für die sieben bayerischen Bezirkstage geht damit auch ihre fünfjährige Wahlperiode zu Ende. Am 15. September werden die Bezirkstage neu gewählt.

Die Mitglieder der Bezirksparlamente können auf eine erfolgreiche Wahlperiode zurückblicken. Zentrales Thema war zweifelsohne die Inklusion der Menschen mit Handicaps. Den Takt hatte die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen schon 2007 vorgegeben und damit einen Paradigmenwechsel der Politik für Menschen mit Behinderungen eingeleitet: von der bloßen Fürsorge hin zur umfassenden Teilhabe und Selbstbestimmung. Die Bezirkstage haben sich dieses Anliegen der Konvention voll zu eigen gemacht. Deutlich wurde dies nicht zuletzt bei der ambulanten Eingliederungshilfe, einem Aufgabenbereich, der von der Frühförderung, den Behindertenfahrdiensten und der regionalen offenen Behindertenarbeit über die Schulbegleitung bis hin zum ambulant-betreuten Wohnen reicht. Bis 2007 waren dafür die Städte und Landkreise als örtliche Sozialhilfeträger zuständig. Die Versorgungslandschaft war dadurch für die Menschen mit Handicaps höchst unterschiedlich und keineswegs allerorts befriedigend.

Nach der Übernahme der Aufgabe durch die Bezirke hat sich das Angebot in der ambulanten Eingliederungshilfe bis zum heutigen Tag spürbar verbessert. Dank des politischen Rückhalts der Bezirkstage und der hohen Fachkompetenz der Sozialverwaltungen der Bezirke ist es seit 2008 gelungen, die Leistungsangebote zugunsten der hilfesuchenden Menschen deutlich zu verbessern. So werden z.B. in einem Kernbereich der ambulanten Eingliederungshilfe, dem ambulant-betreuten Wohnen, heute 12.000 Menschen, doppelt so viele wie noch 2008, versorgt. Die Zahl der Schulbegleiter für Schülerinnen und Schüler mit Handicaps stieg von 400 im Jahr 2007 auf über 2.000. Nur durch diese Leistung der Bezirke ist ein Einstieg ins inklusive Schulsystem überhaupt möglich. Und auch die Behindertenfahrdienste und die offene Behindertenarbeit wurden merklich ausgebaut.

Dass die Verlagerung der Zuständigkeit für die ambulante Eingliederungshilfe auf die Bezirke und die sieben spezialisierten Sozialverwaltungen sozialpolitisch und fachlich der richtige Weg war, bestätigten bei einer Anhörung des Bayerischen Landtags im April 2013 die Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung ebenso wie die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der Landesverband der Lebenshilfe. Unstreitig aber sind auch in den kommenden Jahren weitere Verbesserungen auf dem Weg zur Inklusion notwendig.

Die Inklusion bleibt weiter ganz oben auf der Agenda. Dass die Inklusion der Menschen mit Behinderungen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, wird von niemandem in Frage gestellt. Doch wenn den Worten auch Zahlungen folgen sollen, verstummt so mancher Sonntagsredner. Die Forderung des Verbandes der bayerischen Bezirke, dass auch Bund und Land sich mit den Kommunen zu gleichen Teilen an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligen sollen, liegt seit langem auf dem Tisch. Die Finanzzuweisung des Freistaates, deren Höhe sich weniger an der Sozialkostenlast der Bezirke als vielmehr an der Kassenlage des Landes orientiert, wird der Größe und Bedeutung der Aufgabe nicht mehr gerecht. Die Bezirke und ihr Verband müssen ihr Drängen nach einem festen Anteil am allgemeinen Steuerverbund in der kommenden Wahlperiode noch verstärken.

Zu begrüßen ist, dass Ministerpräsident Horst Seehofer die Forderung nach einem Bundesleistungsgesetz, also der finanziellen Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe, aufgegriffen und eine entsprechende Bundesratsinitiative eingebracht hat. Auch hier werden die Bezirke und ihr Kommunaler Spitzenverband sehr darauf achten, dass dieses Vorhaben in der nächsten Legislaturperiode des Bundestages nicht nur weiter verfolgt, sondern auch, die notwendigen Handlungsspielräume der Bezirke achtend, mit Augenmaß ausgestaltet wird.

Die nun zu Ende gehende Wahlperiode hat gezeigt: Die Konzentration der Aufgabenverantwortung für die gesamte Eingliederungshilfe in der Hand der Bezirke ist ein Erfolg, vor allem für die Menschen mit Behinderungen. Zu diesem Erfolg hat gerade auch der politische Gestaltungswille der Bezirksparlamente beigetragen.

Verband der bayerischen Bezirke, PM v. 26.07.2013 (Norbert Kraxenberger, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Verbandes der bayerischen Bezirke)