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StMUK: Zum Antrag auf Neugründung eines Gymnasiums in Herrsching

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Das Bayerische Kultusministerium erklärt zum Antrag auf Neugründung eines Gymnasiums im Herrsching:

  1. Die Gründung einer Schule setzt ein sorgfältiges Prüfverfahren voraus, in das alle Beteiligten einbezogen werden müssen. Das Verfahren umfasst die Bewertung der potentiellen Schülerzahl und der möglichen Gefährdung umliegender Schulstandorte. Dies kann nicht in wenigen Monaten geschehen.
  2. Der im August 2012 im Bayerischen Kultusministerium eingegangene Antrag des Landkreises Starnberg wird derzeit sorgfältig geprüft. Auf Bitte des Ministeriums wurden die vorliegenden Daten von Seiten des Landkreises im Juli 2013 aktualisiert und ergänzt. Sie werden nun in das Prüfverfahren einbezogen.
  3. Vergleichbare Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler in Bayern zu schaffen, ist das erklärte Ziel bayerischer Bildungspolitik. Dies zeigt die große Zahl an Schul-Neugründungen in den vergangenen Jahren. So wurden zum Schuljahr 2012/2013 beispielsweise allein 15 Fachschulen, 6 Realschulen und 3 Gymnasien neu gegründet.

StMUK, PM v. 27.07.2013