Gesetzgebung

StMJV: Justizministerin Dr. Beate Merk zum Doping-Geständnis Erik Zabels – „Wir müssen das Vertrauen in den Spitzensport wiederherstellen!“

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Zu dem Geständnis des Ex-Radprofis Erik Zabel, von 1996 bis 2004 umfangreich mit Epo, Cortison und Eigenblut gedopt zu haben, erklärt Bayerns Justizminister Dr. Beate Merk:

„Es drängt sich der Eindruck auf, dass derartige Geständnisse meist nur zustande kommen, wenn und soweit ein handfester Nachweis geführt werden kann – wie hier aufgrund der Veröffentlichung der Ergebnisse von Nachtests der Tour de France durch den französischen Senat“, so Merk.

„Wir brauchen deshalb dringend effektive Instrumente zum Nachweis des Doping – im Interesse der vielen ehrlichen Sportler und der jungen Menschen, für die Spitzensportler ein Vorbild sind. Dazu gehört für mich vor allem eine Strafbarkeit des Besitzes von Arzneimitteln oder Wirkstoffen zu Dopingzwecken ab dem ersten Milligramm – sonst kommen wir an die dopenden Sportler selbst nicht heran. Außerdem brauchen wir eine Kronzeugenregelung, um die Mauer des Schweigens gerade im Spitzensport zu durchbrechen – und eine Strafbarkeit der Anwendung jeglicher Dopingmethode unabhängig vom verwendeten Stoff.“

Die Ministerin hat dazu einen aktuellen Diskussionsentwurf vorgelegt, der im Internet abrufbar ist (PDF, 428 KB).

StMJV, PM v. 29.07.2013