Gesetzgebung

Bayerischer Landkreistag: Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung am 1. August 2013

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Kreidl: In den bayerischen Landkreisen stehen ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung!

Vor dem unmittelbar bevorstehenden Inkrafttreten des Rechtsanspruchs von Kindern unter drei Jahren auf frühkindliche Förderung ist den Landkreisen in Bayern nicht bange. Den kreisangehörigen Gemeinden ist es mit Unterstützung des Freistaates gelungen, das
Betreuungsangebot in Kinderkrippen in den vergangenen fünf Jahren massiv auszubauen. Die Landkreise haben zusätzlich Plätze in Kindertagespflege geschaffen. In Bayern gibt es insgesamt mittlerweile rund 100.000 Betreuungsplätze. Bezogen auf die aktuell etwa
204.000 Kinder im Alter von ein bis drei Jahren entspricht dies einer Quote von 47 %. Damit übertrifft Bayern deutlich das bisherige Ausbauziel von 39 %.

Vor diesem Hintergrund zeigte sich der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Landrat Jakob Kreidl, Miesbach, zuversichtlich, dass der Rechtsanspruch für Kinder unter drei Jahren erfüllt werden kann:

„Es kommt nicht auf die Erfüllung einer Quote an, sondern ob tatsächlich in jedem Einzelfall Eltern mit Kleinkindern ein geeigneter Betreuungsplatz angeboten werden kann. Hier haben die Landkreise mit dem Angebot eines besonders flexiblen Einsatzes von Tagesmüttern und –vätern, etwa auch zur Randzeitenbetreuung in Kindertageseinrichtungen, Vorsorge getroffen.“

Kreidl weiter: „ Die Tagespflege kann auch helfen, ein Betreuungsangebot in Regionen sicherzustellen, in denen geeignete Immobilien knapp sind und der Fachkräftemangel bei den Erzieherinnen und Erziehern besonders groß ist. Großtagespflegestellen, in denen mehrere Tagespflegepersonen zusammenarbeiten, sind gerade im ländlichen Raum eine geeignete Alternative zum kostspieligen Bau von Kinderkrippen.“

Für den weiteren Ausbau des Angebots von Kindertagespflege forderte Kreidl zusätzliche Hilfen des Freistaates Bayern.

„Die Politik hat die Kindertagespflege immer als gleichwertiges Angebot zur Kindertageseinrichtung dargestellt. Dies muss der Freistaatauch im Förderrecht umsetzen, in dem die Tagespflege gegenüber den Krippen gleichgestellt wird“, so Präsident Kreidl abschließend.

Bayerischer Landkreistag, PM v. 30.07.2013