Gesetzgebung

Staatskanzlei: Familienministerin Haderthauer zur Kinderbetreuung

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„Bayerische Kommunen können Rechtsanspruch dank großzügiger Unterstützung des Freistaats überwiegend erfüllen / Nachholbedarf insbesondere noch in München“

Familienministerin Christine Haderthauer hat heute dem Ministerrat zum Thema Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ein- und zweijährige Kinder berichtet. Der einklagbare Rechtsanspruch tritt am 1. August 2013 in Kraft und richtet sich an die Landkreise und kreisfreien Städte.

„Der Freistaat hat ein bundesweit einmaliges Förderprogramm aufgelegt und die Kommunen so in die Lage versetzt, die notwendigen Plätze zu schaffen. Für die Investitionskostenförderung stellt Bayern derzeit rund 954 Millionen Euro zur Verfügung und hat auf die Bundesmittel in Höhe von 430 Millionen Euro damit nochmal mehr als das Doppelte draufgelegt – kein anderes Bundesland hat vergleichbare Mittel in die Hand genommen. Einzigartig ist auch, dass das bayerische Förderprogramm ungedeckelt ist. Damit gibt der Freistaat den bayerischen Bürgermeistern bei der Investitionskostenförderung eine Krippenausbaugarantie, egal wie viele Plätze eine Gemeinde braucht“, betonte die Ministerin.

Die Kommunen stellen derzeit bereits etwas mehr als 100.000 Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Damit gibt es Plätze für fast die Hälfte der ein- und zweijährigen Kinder, für die der neue Rechtsanspruch ab 1. August gilt. Bewilligt wurden vom Bayerischen Familienministerium sogar bereits 110.000 Plätze. Zum Vergleich: Gestartet waren die Kommunen 2008 mit rund 44.000 Plätzen.

„Die meisten Bürgermeister haben die Investitionsförderung fleißig in Anspruch genommen und gebaut wie die Weltmeister. Rein rechnerisch wird der bayernweite Bedarf bis Ende 2013 damit auch gedeckt werden können. Soweit regional noch Engpässe auftreten können – vor allem in München – gilt es spätestens jetzt, den Endspurt einzulegen und die Versäumnisse aus der Vergangenheit aufzuholen. Eine Klagewelle müssten die Kommunen dann nicht befürchten“, so die Ministerin.

Haderthauer betonte, dass die Staatsregierung trotz des rasanten Ausbaus parallel auch die Betreuungsqualität weiter vorangebracht habe:

„Seit 2008 haben wir bereits zweimal den Mindestanstellungsschlüssel verbessert und ermöglichen damit kleinere Gruppen. Daneben setzen wir auf verstärkte Sprachförderprogramme und investieren mit dem Bildungsfinanzierungsgesetz 2013 und 2014 zusätzliche 125 Millionen Euro in die frühkindliche Bildung. Damit ist und bleibt Bayern auch in Sachen Kinderbetreuung Familienland Nr. 1.“

Haderthauer wies darauf hin, dass neben dem Aubau von Betreuungsplätzen genauso wichtig sei, dass gleichzeitig ein Anspruch auf Betreuungsgeld geschaffen worden sei:

„Der 1. August 2013 bringt für junge Eltern in Bayern wichtige Verbesserungen! Und zwar für alle Eltern! Diejenigen, die ihr ein- oder zweijähriges Kind in einer öffentlich geförderten Kinderkrippe oder von einer Tagesmutter betreuen lassen möchten, haben ab 1. August einen Rechtsanspruch auf den Betreuungsplatz. Und diejenigen, die ihr Einjähriges zunächst weiter selber betreuen oder das privat organisieren, bekommen solange das monatliche Betreuungsgeld. Welche Betreuung die richtige ist, hängt von Alter und Entwicklung des Kindes und von der Familiensituation ab. Wir wollen nicht lenken oder beeinflussen, sondern die Wahlfreiheit von Eltern unterstützen, das ist das Markenzeichen moderner Familienpolitik“, so die Ministerin.

Beim für das Betreuungsgeld zuständigen Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) sind bis letzten Freitag 562 Anträge eingegangen.

Haderthauer: „Dabei handelt es sich aber erstmal nur um die wenigen Ausnahmefälle, die Betreuungsgeld bereits im August oder September erhalten. Die meisten Familien erhalten das Betreuungsgeld erst ab Oktober. Das liegt an der Stichtagsregelung, die der Bund im Betreuungsgeldgesetz vorgesehen hat. Danach wird Betreuungsgeld nur für Geburten ab 1. August 2012 gezahlt. Da der Betreuungsgeldbezug erst nach dem Elterngeld beginnt und die meisten Eltern das Elterngeld insgesamt 14 Monate lang erhalten, gibt es Betreuungsgeld im Regelfall erst ab dem 15. Lebensmonat und damit für ab dem Stichtag – 1. August 2012 – geborene Kinder ab Oktober 2013. Der große Antragsschwung kommt deswegen erst noch. Hinzu kommt, dass man das Betreuungsgeld auch noch drei Monate rückwirkend erhalten kann.“

Staatskanzlei, PM v. 30.07.2013