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StMWIVT: Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus veröffentlicht

31. Juli 2013 by Klaus Kohnen

Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil tritt für eine echte Gleichwertigkeit der beruflichen mit der akademischen Bildung ein:

„Ich habe mich im Zuge der Abschaffung der Studiengebühren massiv dafür eingesetzt, dass auch Leistungen in der beruflichen Weiterbildung noch stärker honoriert werden. Bayern ist daher auch das erste Bundesland, das zum 1. September 2013 einen Meisterbonus einführt.“

Im Bereich des Wirtschaftsministeriums sind die Kammern der gewerblichen Wirtschaft für die Abwicklung des Meisterbonus zuständig.

„Ich freue mich sehr, dass die Kammern sich sofort dazu bereit erklärt haben, diese neue Aufgabe zu übernehmen“, betont Zeil.

Jeder, der nach dem 31. August seine Meister- oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung erfolgreich ablegt, erhält automatisch den Meisterbonus in Höhe von 1000 Euro.  Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses.

„Die Begünstigten werden von der Kammer ermittelt, die für die Abnahme der Prüfung zuständig ist und die ihnen anschließend den Bonus auszahlen wird. Da wir den Aufwand für die Absolventen möglichst gering halten wollen, ist keine Antragstellung erforderlich“, erklärt Zeil.

Für den Meisterbonus wurden im Bereich des Wirtschaftsministeriums im aktuellen Doppelhaushalt rund 27 Millionen Euro eingestellt. Allein im IHK- und Handwerksbereich wird mit jährlich fast 20 000 Berechtigten gerechnet.

Die Richtlinien, die die Vergabe des Meisterbonus im Einzelnen regeln, wurden heute im Allgemeinen Ministerialblatt und in der Datenbank Bayern Recht veröffentlicht.

StMWIVT, PM v. 31.07.2013

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