Gesetzgebung

Pschierer: IT-Kooperation Bayern – Baden-Württemberg

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Neuer Schwerpunkt im Süden mit hohem Innovationspotenzial

„Die südlichen Länder sind die Innovationszentren Deutschlands – auch im E-Government“, stellt der IT-Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer, anlässlich einer Vereinbarung zur Zusammenarbeit von Bayern und Baden-Württemberg bei der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Von der künftigen Kooperation versprechen sich die beiden IT-Beauftragten, Franz Josef Pschierer und Dr. Herbert O. Zinell, Amtschef im Innenministerium Baden-Württemberg, Synergien vor allem in den Bereichen IT-Sicherheit, Cloud-Computing für die Verwaltung und Personalentwicklung. Knappe öffentliche Kassen stellen erhöhte Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Effektivität der Verwaltung sowie an das Zusammenwirken der Verwaltungen über Verwaltungsgrenzen und -ebenen hinweg, betonte Pschierer:
„E-Government mit modernen und transparenten Bürgerdiensten wird zur Bewältigung dieser Herausforderungen immer wichtiger. Die notwendigen Infrastrukturen für E-Government müssen deshalb weiter auf- und ausgebaut werden. Bei der technischen Umsetzung von E-Government-Anwendungen und dem Ausbau der entsprechenden staatlichen Infrastrukturen leisten die Rechenzentren einen entscheidenden Beitrag.“
Träger der Kooperation sind in Bayern das Rechenzentrum-Nord im Landesamt für Steuern und das Rechenzentrum-Süd im Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. Auf Seiten Baden-Württembergs beteiligen sich das Informatikzentrum Landesverwaltung Baden-Württemberg (IZLBW) und das Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD). Die vier Rechenzentren erbringen mit insgesamt rund 1.400 Mitarbeitern und einer Finanzierung von ca. 250 Millionen Euro pro Jahr IT-Dienstleistungen für die staatlichen Verwaltungen der beiden Länder.
„Mit der Zusammenarbeit können die vorhandenen, gemessen an den Herausforderungen ohnehin knappen Ressourcen noch effizienter eingesetzt werden. Parallelentwicklungen können und wollen wir uns nicht leisten. Eine gemeinsame Vorgehensweise ist auf jeden Fall wirtschaftlich. Sie stellt sicher, dass die Prozesse der Partner zusammenpassen. Damit können wir auch die Ebenen-übergreifenden Prozesse mit Bund, Ländern und Kommunen beispielhaft voranbringen“, erläutert Dr. Zinell.
E-Government braucht auch einen verlässlichen und zukunftsfähigen Rechtsrahmen. Beide Länder betonten deshalb die Notwendigkeit, das am 7. Juni 2013 vom Bundesrat gebilligte E-Government-Gesetz konsequent in Ländergesetze umzusetzen.
„Auch auf Länder- und kommunaler Ebene brauchen wir reduzierte Schriftformerfordernisse und eine sichere und verlässliche digitale Unterschrift“, sagte Pschierer.
Aufgrund ähnlicher Verwaltungsstrukturen werden sich laut Dr. Zinell Bayern und Baden Württemberg bei der Landesgesetzgebung abstimmen und die Kommunen hierbei eng einbinden.
 
StMF, PM v. 02.08.2013