Gesetzgebung

StMAS: Wir bleiben ein Partner, auf den sich die Vertriebenen und Aussiedler verlassen können – Zentraler Tag der Heimat in Bayern

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„Der Tag der Heimat erhält in diesem Jahr durch das sechzigjährige Jubiläum des Bundesvertriebenengesetzes eine besondere Bedeutung. Für Millionen von Heimatvertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern ist dieses Gesetz von 1953 ein Eckpfeiler auf dem Weg ihrer Eingliederung gewesen. Ich freue mich, dass dieser Integrationsprozess so vorbildlich gelungen ist. Durch Fleiß und Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten haben die Vertriebenen zusammen mit den Einheimischen dazu beigetragen, dass Deutschland – und allen voran Bayern – sozial und wirtschaftlich heute Spitzenleistungen erbringt. Dafür sage ich herzlich ‚Vergelt’s Gott'“, so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer zum Zentralen Tag der Heimat am 4. August in München.

Haderthauer weiter: „Das Bundesvertriebenengesetz wollte von Anfang an die Vertriebenen in ihrer kulturellen Selbstbehauptung und Identität stärken. Mit dem Motto ‚Unser Kulturerbe – Reichtum und Auftrag‘ wird diese Verpflichtung beim diesjährigen Tag der Heimat bekräftigt. Ich sehe es als wesentliche Aufgabe, Geschichte, Kultur und Leistungen unserer Deutschen aus dem Osten dauerhaft zu bewahren und im gesamtgesellschaftlichen Bewusstsein wachzuhalten. Dies machen wir in Bayern in besonderer Weise sichtbar beim Bau des Sudetendeutschen Museums, aber auch bei Institutionen wie dem Haus des Deutschen Ostens in München, dem Kulturzentrum Ostpreußen in Ellingen und dem Kunstforum Ostdeutsche Galerie in Regensburg. Wir werden uns auch weiterhin engagiert für die Belange der Vertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern einsetzten. So bleibt Bayern für sie ein Partner, auf den sie sich verlassen können.“

„Bayerns Stärke in der Vertriebenenpolitik ist über die Grenzen des Freistaates hochgeschätzt: Wir setzen klare Ziele und lassen klares Handeln folgen. Deshalb führen wir einen Bayerischen Gedenktag für die Opfer von Vertreibung und Deportation ein. Wir sind dies denen schuldig, die bei Flucht, Vertreibung und Zwangsaussiedlung ihre Heimat in den deutschen Siedlungsgebieten im Osten Europas verloren haben. Ihr Schicksal darf nicht vergessen werden. Die Erinnerung daran steht ab 2014 an jedem zweiten Sonntag im September im Blickpunkt des öffentlichen Lebens. Denn dieses Thema geht jeden an – von der Jugend bis zu den Angehörigen der Erlebnisgeneration“, so die Ministerin abschließend.

StMAS, PM v. 02.08.2013