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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Bayerischer Städtetag: Höherer Mindestabstand behindert Windkraftanlagen

5. August 2013 by Klaus Kohnen

Maly: Das Motto ,Allen wohl, niemand weh’‘ führt bei der Energiewende nicht weiter

„Die Städte waren überrascht, als der Ministerpräsident bei der Windenergie eine Kehrtwende hingelegt hat. Offenbar unter dem Einfluss von Windrad-Gegnern haben die Freistaaten Bayern und Sachsen in Windeseile im Bundesrat einen Gesetzesantrag (PDF, 309 KB) eingebracht, der alle bisherigen Bemühungen um einen Ausbau der Windenergie unterläuft“, sagt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly.

Bayern und Sachsen wollen einen „angemessenen höhenbezogenen Mindestabstand“ zwischen Windenergieanlage und Wohnbebauung vorschreiben; „angemessen“ soll ein Abstand bis zu „10H“ (also das zehnfache der Höhe der Windkraftanlage) sein.

Maly: „Wenn es nun tatsächlich dazu kommen sollte, dass 200 Meter hohe Windräder mindestens zwei Kilometer Entfernung zu Wohnbebauung aufweisen müssen, wird es in Bayern kaum mehr Räume für Windkraftanlagen geben, an denen Wind weht, kein Naturschutzgebiet liegt und die Entfernung zum nächsten Wohngebäude zwei Kilometer beträgt. Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Ängste von Bürgern sind ernst zu nehmen. Die Eignung von Standorten muss abgewogen und diskutiert werden. Aber Politik darf die im Konsens gesteckten großen Ziele der Energiewende nicht sofort aus den Augen verlieren, sobald erste Bedenken laut werden. Politik darf keine Versprechungen machen, die nicht zu halten sind. Nötig ist ein Masterplan zur Energiewende, um alle Belange zu gewichten und zu verbindlichen und praktikablen Regelungen zu kommen.“

Experten und Politik haben in den letzten zwei Jahren einen Kompromiss in Winderlass und Windatlas erarbeitet, um einen Ausgleich der Interessen von Anliegern, Natur, Tierwelt und Investoren zu schaffen. Winderlass und Windatlas entstanden unter der Maßgabe des Energiekonzepts der Staatsregierung, wonach der Anteil der Windenergie an der Stromproduktion auf mittelfristig 6 bis 10 Prozent, langfristig auf bis zu 20 Prozent erweitert werden soll.

Maly: „Der Bayerische Städtetag steht unverändert zu diesem – bisherigen – Ziel der Bayerischen Staatsregierung. Der Vorstand des Bayerischen Städtetags hat die bayerisch-sächsische Gesetzesinitiative einstimmig abgelehnt, weil diese Initiative die Ernsthaftigkeit der Energiewende in Frage stellt. Damit wird es nahezu unmöglich, dass die Ausbauziele erreicht werden, die sich die Staatsregierung selbst gesetzt hat.“

Die Ausweisung neuer Flächen für Windenergieanlagen ist in vielen Regionen und Kommunen Bayerns bereits jetzt bei einem Abstand von unter 1.200 Meter nicht mehr möglich. Das neue Vorhaben, nun noch höhere Abstandsvorgaben nach der Formel „10H“ einzuführen, würde auf eine Verhinderungsplanung hinauslaufen. Der Bayerische Städtetag will die Hürden für den notwendigen Ausbau der Windenergie, etwa durch Anforderungen von Flugsicherheit und Artenschutz abbauen. Die vorgeschlagenen Öffnungsklauseln im Baugesetzbuch würden es den Ländern erlauben, Abstände bis zu 2000 Metern vorzusehen und damit neue Hürden aufzubauen.

Maly: „Wir dürfen unsere Landschaft nicht wild mit Windrädern verspargeln oder mit Photovoltaik-Anlagen verspiegeln. Die Festlegung von Vorrang- und Ausschlussgebieten für Windkraftanlagen im Regionalplan verhindert, dass Windräder unkoordiniert im Außenbereich gebaut werden. Somit lässt sich eine sinnvolle Konzentration von Anlagen erreichen. Der Reiz und die Schwierigkeit von Politik liegen darin, dass man Kompromisse finden muss mit denen man es nicht allen recht machen kann. Das Motto „Allen wohl – niemand weh“ führt bei der Energiewende nicht weiter.“

Städte, Gemeinden und Planungsverbände versuchen einen angemessenen Ausgleich vor Ort; sie haben die Energiewende fest im Blick und tragen zu einer gerechten Verteilung der Lasten der Energiewende bei. Einige Kommunen und Planungsverbände haben bereits Windenergiekonzepte nach mühsamen Diskussionen mit Bürgern, Verbänden, Befürwortern und Gegnern von Windkraft erarbeitet und fertig abgewogen. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vertreten mit Überzeugung die – bisherigen – Ziele der Staatsregierung zur Energiewende. Die bayerisch-sächsische Gesetzesinitiative entzieht diesen Kommunalpolitikern plötzlich die Unterstützung. Neue Windenergiekonzepte müssten nun in mühevoller Arbeit erneut ganz von vorne ausgearbeitet werden. Das dauert mehrere Jahre und würde zu einer Blockade für die Windkraft führen.

Maly: „Der Bayerische Städtetag hat den Ministerpräsidenten in einem Brief gebeten, seine Haltung zu überdenken: Städte, Gemeinden und Planungsverbände sollten in ihren schwierigen Aufgaben unterstützt werden, die schwierige Vermittlungsarbeit bei Windrädern, Photovoltaik und Stromtrassen muss gemeinsam erledigt werden.“

Bayerischer Städtetag, PM v. 05.08.2013

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Kommunales Schlagwörter: Bayerischer Städtetag, Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel und zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen, Mindestabstände von Windkraftanlagen

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