Gesetzgebung

Staatskanzlei: Staatskanzleichef Kreuzer zur Windkraft

©pixelkorn - stock.adobe.com

„Energiewende nur mit den Menschen vor Ort und nicht über die Köpfe hinweg / Energiewende wird nicht am Marienplatz in München, sondern im ländlichen Raum entschieden“

Staatskanzleichef Thomas Kreuzer ist Befürchtungen des Bayerischen Städtetags entgegengetreten, das Ausbauziel der Staatsregierung für den Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung lasse sich bei einem höheren Abstand für Windkraftanlagen nicht mehr erreichen.

Kreuzer: „Die Staatsregierung hält am Bayerischen Energiekonzept und den darin festgelegten Ausbauzielen für die Windkraft und die anderen regenerativen Energien unverändert fest. Allerdings wollen wir die Energiewende mit den Menschen vor Ort umsetzen und nicht über ihre Köpfe hinweg. Der Ausbau muss in Einklang mit Mensch, Natur und Landschaft erfolgen. Auch hier gilt der Grundsatz: ʹWas du nicht willst, das man dir tut, das füg‘ auch keinem anderen zu.ʹ Und was man im eigenen Vorgarten nicht haben will, das soll man auch anderen nicht zumuten. Der Bayerische Städtetag sollte seine parteipolitische Neutralität wahren.“

Bayern und Sachsen haben kürzlich eine gemeinsame Bundesratsinitiative in Sachen Windenergie beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält eine Länderöffnungsklausel, die es den einzelnen Ländern künftig ermöglichen soll, für Windräder einen angemessenen höhenbezogenen Mindestabstand bis zur nächsten Wohnbebauung festzulegen. Bis dahin soll es konsensuale Lösungen geben, die auch Vertrauensschutzgesichtspunkte berücksichtigen.

Kreuzer: „Wir wollen keine Verspargelung Bayerns. Die gesetzliche Möglichkeit, Mindestabstände zur Wohnbebauung festzulegen, ist keine Kehrtwende bei der Energiepolitik, sondern ganz im Gegenteil: Sie ist Voraussetzung, die Ziele der Energiewende im Konsens mit den Menschen umzusetzen. Die Energiewende wird nicht am Marienplatz in München entschieden, sondern im ländlichen Raum.“

Staatskanzlei, PM v. 05.08.2013