• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

StMELF: Keine Verheimlichung von Bergwald-Daten – Ministerium weist Vorwürfe des Bundes Naturschutz zurück

5. August 2013 by Klaus Kohnen

Das Forstministerium hat die Vorwürfe des Bundes Naturschutz (BN) zurückgewiesen, Daten über den Bergwald zu verheimlichen. Nach Angaben des Ministeriums liegen keine Daten vor, die den Vorwurf belegen, dass Bergwald in landwirtschaftliche Fläche umgewidmet wurde. Von der Bundeswaldgesetz-Änderung von 2010 seien lediglich seit vielen Generationen landwirtschaftlich genutzte, mit Bäumen licht beschattete Weideflächen betroffen gewesen. Das habe das Ministerium in den vergangenen drei Jahren bereits mehrfach – auf schriftliche Anfragen von Abgeordneten ebenso wie im Agrarausschuss des Bayerischen Landtags – dargelegt. Der Vorwurf der Geheimniskrämerei sei daher nicht nachzuvollziehen und vollkommen ungerechtfertigt. Auch die von Kritikern immer wieder zitierten 7.000 Hektar seien durch keine Datenbasis zu belegen.

Mit der Gesetzesänderung wurde lediglich Rechtssicherheit für die Almbauern geschaffen. Die EU-Kommission hatte bereits vor der Gesetzesänderung bei einem Vor-Ort-Termin im Jahr 2009 bestätigt, dass es sich um vorrangig landwirtschaftlich genutzte Flächen handelt. Damit kann die Pflege dieser artenreichen und ökologisch hochwertigen Flächen beispielsweise durch das Kulturlandschafts- oder das Vertragsnaturschutzprogramm honoriert werden. In Bayern gibt es rund 40.500 Hektar Lichtweideflächen, das sind rund 4.000 Hektar weniger als noch Mitte der 70-er Jahre. Auch der Landesbund für Vogelschutz als anerkannter Naturschutzverband sowie die Arbeitsgemeinschaft der amtlichen Fachreferenten für Naturschutz und Landespflege in Bayern hatten sich deshalb für die Änderung des Bundeswaldgesetzes ausgesprochen.

StMELF, PM v. 05.08.2013

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Klima/ Natur/ Umwelt, Verwaltung Schlagwörter: Anzeigen genot, Anzeigen PlaNatUm, Bundeswaldgesetz (BWaldG)

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

August 2013
M D M D F S S
 1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031  
« Jul   Sep »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK