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VG Augsburg: Neusäßer Schulleiterstelle weiter unbesetzt

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Die Besetzung der Stelle des Leiters des Gymnasiums Neusäß wurde vom Verwaltungsgericht Augsburg vorläufig gestoppt. Kommen mehrere Bewerber um einen höherwertigen Dienstposten in Betracht, muss der am besten geeignete ermittelt werden. Dies ist in erster Linie anhand aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Maßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen zu entscheiden.

Im Neusäßer Fall bemängelten die Richter, dass für einen Bewerber eine Beurteilung vorlag, die den Zeitraum 2007 bis 2010 abdeckte, während sich die Beurteilung des anderen Bewerbers auf den Zeitraum 2011 bis 2013 erstreckte. Damit sei eine Vergleichbarkeit der Beurteilungen nicht mehr gegeben. Der Mangel könne aber durch die Erstellung zeitlich deckungsgleicher Beurteilungen behoben werden.

Bis zu einer abschließenden Entscheidung müsse die Stelle jedoch offen bleiben.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ist die Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof möglich.

VG Augsburg, B. v. 30.7.2013, Au 2 E 13.923; PM v. 05.08.2013