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StMELF: Hochwasser: Jetzt auch Aufbauhilfe für betroffene Betriebe – Bislang schon 22 Millionen Euro an Soforthilfen ausbezahlt

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Die bayerischen Hochwasserhilfen für Landwirte und Gartenbaubetriebe werden erweitert. Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München mitteilte, können die Betroffenen ab sofort auch eine Entschädigung aus dem Aufbauhilfeprogramm des Landwirtschaftsministeriums beantragen.

„Mit der schon ausbezahlten Soforthilfe und dem nun aufgelegten Aufbauhilfeprogramm wollen wir sicherstellen, dass die Schäden schnell behoben und die Betriebe weitergeführt werden können“, so Brunner.

Seinen Worten zufolge hat der Freistaat den betroffenen Landwirtschafts- und Gartenbaubetrieben bislang bereits Soforthilfen in Höhe von 22 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Allein das Landwirtschaftsministerium hat zwölf Millionen Euro an insgesamt 1.033 Betriebe ausbezahlt.

Die Aufbauhilfe beträgt nach Ministeriumsangaben im Regelfall bis zu 80 Prozent, für Härtefälle nach einer Einzelfallprüfung sogar bis zu 100 Prozent des Schadens. Dabei werden bisher ausbezahlte Soforthilfen und sonstige Leistungen Dritter wie beispielsweise Versicherungen angerechnet. Laut Ministerium bekommt jeder Betrieb, der eine Schadensmeldung beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgegeben oder dort einen Soforthilfeantrag gestellt hat, in den nächsten Tagen einen Förderantrag zugesandt. Alle anderen betroffenen Betriebe erhalten die Anträge bei den zuständigen Ämtern oder können sie im Internet unter der Adresse www.landwirtschaft.bayern.de/foerderwegweiser herunterladen.

Das Aufbauhilfeprogramm wurde durch die Unterzeichnung einer entsprechenden Bund-Länder-Vereinbarung ermöglicht. Der notwendige Beschluss von Bundeskabinett und Bundesrat zur zugehörigen Aufbauhilfeverordnung soll Mitte August gefasst werden. Bis dahin werden die Zuwendungen von Bayern vorfinanziert.

StMELF, PM v. 06.08.2013