Gesetzgebung

Staatskanzlei: Bayerische Kompensationsverordnung

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Umweltminister Huber: „Bayern schafft bundesweit richtungweisende Verordnung zum ökologischen Ausgleich bei Eingriffen in Natur und Landschaft“

Mit der heute vom Kabinett beschlossenen neuen Bayerischen Kompensationsverordnung hat Bayern eine umfassende und innovative Regelung für den ökologischen Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft geschaffen.

Umweltminister Dr. Marcel Huber: „Bayern hält an der Eingriffsregelung fest. Mit unserer zukunftsweisenden Konzeption sind wir bundesweit Schrittmacher für einen effektiven Ausgleich von Eingriffen. So können Eingriffe in Natur und Landschaft auf naturschutzfachlich bestmögliche Weise ausgeglichen werden. Basis der Regelung ist eine räumliche und zeitliche Flexibilität der Ausgleichsmaßnahmen. Dabei steht die Qualität der ökologischen Kompensation im Vordergrund.“

Die Kompensationsverordnung regelt, wie künftig in Bayern ein naturschutzrechtlicher Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft beispielweise aufgrund von Infrastrukturmaßnahmen erfolgen soll. Die Regelung orientiert sich am Grundsatz „Qualität vor Quantität“: Nicht der Flächenumfang, sondern die ökologische Qualität der Kompensationsmaßnahmen ist entscheidend. Dadurch soll eine geringere Inanspruchnahme landwirtschaftlich wertvoller Flächen bei gleichzeitiger Optimierung des ökologischen Nutzens erreicht werden. Außerdem können naturschutzfachlich sinnvolle Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen von Landwirten stärker berücksichtigt werden.

„Wir wollen künftig räumliche Spielräume besser nutzten und Ausgleichsmaßnahmen zielgerichtet dort umsetzen, wo sie den größten Mehrwert für die Natur besitzen“, so Huber.

Auch zahlreiche Anregungen von Verbänden wurden in der Endfassung berücksichtigt.

Umweltminister Huber: „Unser Ziel ist der Erhalt unserer hochwertigen bayerischen Landschaft. Mit der beschlossenen Regelung schaffen wir einen sachgerechten Interessensausgleich zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Vorhabensträgern.“

Ein flexibler Gestaltungsspielraum wird auch durch die Stärkung der Instrumente „Ökokonto“ und „Flächenpools“ erreicht. Dabei haben Vorhabensträger bereits vor der Planung von Eingriffen die Möglichkeit, auf Vorrat Ausgleichsflächen bereitzustellen sowie Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen und später zu refinanzieren. Sobald der Eingriff erfolgt, können Flächen des Ökokontos als Kompensationsmaßnahmen eingebracht werden.

„Dadurch schaffen wir zeitliche Flexibilität und vergrößern die Handlungsspielräume, ohne die Zielsetzung des ökologischen Ausgleichs zu gefährden“, so Huber.

Mit der Verordnung reagiert die Staatsregierung auch auf die Hochwasserereignisse im Juni 2013.

Huber: „Angesichts der dramatischen Hochwasserereignisse hat eine rasche Umsetzung des Aktionsprogramms 2020plus absolute Priorität. Daher stellen wir sicher, dass Hochwasserschutzmaßnahmen bei der Eingriffsregelung in angemessener Weise berücksichtigt werden.“

Insbesondere können ökologisch positive Wirkungen einer Hochwasserschutzmaßnahme, wie eine Ausweitung von Auwäldern bei der Schaffung von natürlichen Retentionsräumen, den Ausgleichsbedarf reduzieren. Außerdem ist bei Deichen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen regelmäßig kein Ausgleich nötig, wenn die Deichflächen naturnah gestaltet und gepflegt werden.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, PM v. 07.08.2013