Gesetzgebung

Staatskanzlei: Finanzielle Bewältigung der Hochwasserereignisse

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Finanzminister Söder: „Aufbauhilfefonds mit acht Milliarden Euro steht / Höhere Förderquote als früher / Anträge können gestellt werden / Schnelle und effektive Hilfe durch großartige Gemeinschaftsleistung von Staat und Kommunen“

Bayerns Finanzminister Dr. Markus Söder äußerte sich heute im Ministerrat zufrieden über das Ergebnis der Verhandlungen zur Ausgestaltung der Aufbauhilfe für Hochwassergeschädigte. Am 2. August wurde im Bundesfinanzministerium die Verwaltungsvereinbarung zu den Aufbauhilfeprogrammen unterzeichnet.

Söder: „Der Aufbauhilfefonds 2013 steht. Nach der Soforthilfe geht es nun an die Aufbauhilfe. Die zweite Stufe ist gezündet.“

Bund und Länder finanzieren gemeinsam die Schadensbeseitigung aus dem nationalen Aufbauhilfefonds, der mit 8 Milliarden Euro ausgestattet wird. Erwartete Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds in Höhe von 360 Millionen Euro fließen ebenfalls in den Aufbauhilfefonds und kommen je zur Hälfte Bund und Ländern zugute. Söder bezeichnete es als „Mut machendes Signal“, dass die Länder und der Bund „in so kurzer Zeit eine einheitliche Regelung hinbekommen haben.“

Der Bund finanziert den Fonds zunächst in voller Höhe vor. Die Kosten für den Wiederaufbau der zerstörten Bundesinfrastruktur in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro übernimmt der Bund. 6,5 Milliarden für Maßnahmen auf Länder- und Kommunalebene werden vom Bund und den Ländern hälftig finanziert. Die Länder erbringen ihren Anteil von 3,25 Milliarden Euro in Form jährlicher Raten an den Bund in Höhe von 202 Millionen Euro über 20 Jahre im Verhältnis ihrer Einwohneranteile. Auf Bayern entfallen rund 30 Millionen Euro im Jahr, so dass sich Bayern bei einer Laufzeit von 20 Jahren am Aufbauhilfefonds mit insgesamt 600 Millionen Euro beteiligt.

Das Hochwasser hat in Bayern nach erster Schätzung Schäden in Höhe von insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro verursacht. Allein in Niederbayern beläuft sich die Schadensumme auf rund 510 Millionen Euro.

Nachdem der Bund die Mittel aus dem Aufbauhilfefonds jedoch erst ab Inkrafttreten der Aufbauhilfeverordnung und des Wirtschaftsplans zur Verfügung stellen wird, geht der Freistaat Bayern bei Bedarf in Vorleistung und stellt zur Überbrückung die erforderlichen Mittel außerplanmäßig zur Verfügung. Einen entsprechenden Beschluss hat der Ministerrat bereits in seiner letzten Sitzung gefasst. Anträge auf Aufbauhilfen können bei den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden gestellt werden. Diese werden zügig bearbeitet und ausgezahlt. Abschlagszahlungen sind wie bei den Soforthilfen auf Grundlage vorläufiger Bescheide möglich.

Finanzminister Söder hob hervor, dass die Staatsregierung in einer „großartigen Gemeinschaftsleistung“ mit den Kommunen rasch und effektiv auf das katastrophale Hochwasser reagiert und zur Überbrückung der akuten Notlage den Betroffenen eine „erste Hilfe“ in Form von Soforthilfen bereitgestellt hat.

„Als Soforthilfe haben wir Anfang Juni zunächst 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, wovon bisher 88 Millionen Euro bereits ausgereicht wurden. Wir haben schnelle, unbürokratische und kraftvolle Hilfe versprochen und die Menschen haben schnelle, unbürokratische und kraftvolle Hilfe bekommen“, sagte Söder.

Zur sofortigen Wiederherstellung von Hochwasserschutzeinrichtungen wurden bis zu 43 Millionen Euro in Aussicht gestellt.

Söder betonte, dass der Freistaat während und nach der Hochwasserkatastrophe ein gut funktionierendes Krisenmanagement bewiesen hat. Die betroffenen Kommunen wurden unverzüglich in mehreren Hochwasserkonferenzen über die Hilfemaßnahmen der Staatsregierung informiert. Das Finanzministerium hat die Abstimmung der Soforthilfeprogramme unter den zuständigen Fachressorts koordiniert und für den Freistaat die Verhandlungen mit dem Bund geführt. Nach wie vor steht die Staatsregierung in engem Kontakt mit den zuständigen Kommunalbehörden vor Ort. Es gab vielfach Gespräche auf unterschiedlicher Ebene mit den Regierungspräsidenten, Landräten und Bürgermeistern und Vertretern der Ministerien.

Die bundeseinheitliche Aufbauhilfe für den Wiederaufbau umfasst sieben Programme:

  • Programm zur Unterstützung vom Hochwasser betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen mit einem Fördersatz von bis zu 80 Prozent, in Härtefällen bis zu 100 Prozent;
  • Programm zur Unterstützung hochwasserbetroffener Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe sowie wirtschaftsnaher Infrastruktur mit einem Fördersatz von bis zu 80 Prozent; in Härtefällen sowie für wirtschaftsnahe Infrastruktur bis zu 100 Prozent;
  • Programm zur Unterstützung der vom Hochwasser betroffenen Land- und Forstwirtschaft sowie zum Schadensausgleich in der ländlichen Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden mit einem Fördersatz von bis zu 80 Prozent, in Härtefällen sowie bei Infrastruktur öffentlicher Träger bis zu 100 Prozent;
  • Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden mit einem Fördersatz von bis zu 100 Prozent, bei individuellen Schäden an Einrichtungen in nicht kommunaler Trägerschaft bis zu 80 Prozent;
  • Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur der Länder mit einem Fördersatz von bis zu 100 Prozent;
  • Programm zur Schadensbeseitigung bei Forschungseinrichtungen unabhängig von der Trägerschaft mit einem Fördersatz von bis zu 100 Prozent;
  • Kulturelles Hilfsprogramm „Hochwasser 2013“ mit einem Fördersatz von bis zu 100 Prozent.

Unter das Aufbauhilfeprogramm für Wohngebäude fallen auch gemischt genutzte Wohngebäude und private Vermieter. Schäden an Wohngebäuden werden unabhängig von der Bedürftigkeit mit bis zu 80 Prozent ersetzt, in Härtefällen sogar zu 100 Prozent. Vereine erhalten Hilfen aus dem Aufbauhilfeprogramm für kommunale Infrastruktur in Höhe von bis zu 100 Prozent, bei individuellen Schäden bis zu 80 Prozent. Eine Abgrenzung erfolgt hier einzelfallbezogen. Maßgeblich für die Schadensermittlung sind die Wiederherstellungs- bzw. Ersatzbeschaffungskosten. Nur bei beweglichen Sachen gilt ein Abzug „neu für alt“ mit bis zu 30 Prozent. Kosten für die Beseitigung von Sperrmüll, Sandsäcken etc. können über das Infrastrukturprogramm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden abgerechnet werden. Spenden und Versicherungsleistungen werden auf die staatliche Förderung angerechnet. Anträge können bis 30. Juni 2015 gestellt werden.

Die Hilfeprogramme 2013 gehen deutlich weiter als die Hilfeprogramme 2002. Das gilt insbesondere für den Umfang der Förderung, die bei den Programmen 2013 deutlich höher ist.

„Es gibt zum Beispiel keine Deckelungen und Mindestschadenshöhen“, betonte Söder.

Das Gesamtvolumen des Aufbauhilfefonds 2002 betrug insgesamt rund 7,3 Milliarden Euro. Bayern hat 2002 in den Fonds 405 Millionen Euro einbezahlt und aus dem Fonds rund 67,9 Millionen Euro tatsächlich in Anspruch genommen. Der Wirtschaftsplan des Aufbauhilfefonds 2013 weist für Bayern in einer ersten Tranche Fondsmittel in Höhe von rund 600 Millionen Euro aus. Bereits jetzt sind mit den rund 88 Millionen Euro an Geschädigte allein im Rahmen der Soforthilfeprogramme schon mehr ausgereicht worden als nach der Schlussabrechnung 2002 für alle Hilfeprogramme.

Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil ergänzte: „Mit den Förderprogrammen werden wir den Erfolg des Wiederaufbaus nun nachhaltig sichern. Ihr wesentlich größerer Förderumfang wird insbesondere auch unseren Gewerbebetrieben und Freiberuflern zugutekommen. Bei der Entwicklung des Aufbauhilfeprogramms haben wir bewusst Anregungen der Betroffenen berücksichtigt. Ich bin mir daher sicher: Wir haben ein gutes Paket für unsere Unternehmen und Freiberufler geschnürt. Es wird wesentlich dazu beitragen, dass unsere Betriebe rasch wieder in den Wettbewerb eintreten können und damit auch Arbeitsplätze sichern.“

Neben diesen unmittelbaren finanziellen Unterstützungsleistungen werden den Betroffenen auch steuerliche Erleichterungen gewährt, wie zum Beispiel die erleichterte Genehmigung von Stundungsanträgen, Sonderabschreibungen für Ersatzbeschaffung von Maschinen und Reparatur von Betriebsgebäuden sowie ein vereinfachter Spendennachweis. Die Frist für die Abgabe von Steueranmeldungen, die am 10. Juni fällig wurden, wurde um einen Monat verlängert.

In den Verhandlungen mit dem Bund konnte außerdem eine Einigung bei der seit langem strittigen Frage der sogenannten Entflechtungsmittel erzielt werden: Der Bund führt das bisherige jährliche Volumen bis Ende 2019 in unveränderter Höhe fort, das heißt jährlich 2.569 Millionen Euro (Bayern: 379,6 Millionen Euro). Damit konnten für Bayern für die Zeit von 2015 bis 2019 Entflechtungsmittel von rund 1,9 Milliarden Euro gesichert werden. Im Gegenzug haben die Länder dem Fiskalpakt-Umsetzungsgesetz zugestimmt. Durch dieses Gesetz wird auch die Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Auswirkungen des Zensus 2011 im Länderfinanzausgleich geschaffen.

Nachdem die Hochwasserhilfeaktion erfolgreich eingeleitet ist, steht nun die entscheidende Phase der Auszahlung der Sofort- und Aufbauhilfen bevor.

„Den Landkreisen und Gemeinden kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu“, so der Finanzminister.

Die zuständigen Fachressorts und Regierungen werden den Vollzug der einzelnen Hilfeprogramme durch die Behörden vor Ort in bewährter Weise begleiten und den Kommunen auch weiterhin als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, PM v. 07.08.2013