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VG Regensburg: Bürgerbegehren „Pro Amberger Wasser“ zulässig

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Das Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Urteil vom 07.08.2013 die Gemeinde Ammerthal verpflichtet, das Bürgerbegehren „Pro Amberger Wasser“ zuzulassen. Außerdem wurde mit weiterem Urteil vom selben Tag die Klage der Gemeinde gegen die rechtsaufsichtliche Beanstandung des Landratsamts Amberg-Sulzbach abgewiesen.

Nach Auffassung des Gerichts stehen die von der Gemeinde Ammerthal vorgebrachten Gründe der Zulassung des Bürgerbegehrens nicht entgegen. Insbesondere ist dessen Begründung weder falsch, unvollständig noch auf ein rechtswidriges Ziel gerichtet. Ein Verstoß gegen die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit liegt ebenfalls nicht vor. Daher durfte das Landratsamt auch die Entscheidung der Gemeinde beanstanden.

Die Vertreter des Bürgerbegehrens hatten im März 2013 Listen mit einer ausreichenden Anzahl von Unterschriften eingereicht. Die Gemeinde Ammerthal wies das Bürgerbegehren als unzulässig zurück und lehnte die Durchführung des Bürgerentscheids ab. Hiergegen richtete sich die Klage der Vertreter des Bürgerbegehrens. In dem zweiten Verfahren wandte sich die Gemeinde Ammerthal gegen die rechtsaufsichtliche Beanstandung der Entscheidung der Gemeinde, mit der die Zulassung des Bürgerbegehrens abgelehnt wurde, sowie gegen die Androhung der Ersatzvornahme.

Gegen die Urteile ist jeweils der Antrag auf Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zulässig.

VG Regensburg, U. v. 07.08.2013, RO 3 K 13.767 (PDF, 237 KB) und RO 3 K 13.823; PM v. 07.08.2013

Redaktionelle Anmerkung: Hintergrundinformationen zum Thema Bürgerbegehren/Bürgerentscheid in einer Gemeinde gibt der Bayerische Behördenwegweiser.