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StMI: Wohnraumfördermittel des Bundes

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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat davor gewarnt, die Bundesmittel für die Wohnraumförderung künftig zweckzuentfremden:

„Nicht nur in Bayern, sondern auch bundesweit ist vor allem in den Ballungszentren bezahlbarer Wohnraum Mangelware geworden. Deshalb sollten alle Mittel, die der Bund dafür zur Verfügung stellt, auch künftig für den Wohnungsbau eingesetzt werden.“

Herrmann forderte den Bund auf, die Mittel weiterhin zweckgebunden für den Wohnungsbau zu vergeben und sich nicht auf eine allgemeine investive Zweckbindung zu beschränken. Bayern verwende die Kompensationszahlungen, die der Bund den Ländern seit der Föderalismusreform 2006 bereitstellt, zusätzlich zum erheblichen Einsatz eigener Mittel vollständig für die Wohnraumförderung.

„Das ist auch richtig so und notwendig. Denn wir brauchen dringend mehr Wohnungsbau“, so Herrmann.

Die Länder erhalten für die Wohnraumförderung jährlich 518,2 Millionen Euro Kompensationsmittel vom Bund. Bayern erhält davon 61,3 Millionen Euro, von denen 50 Millionen Euro für Neubewilligungen und 11,3 Millionen Euro zur Abfinanzierung eingegangener Verpflichtungen eingesetzt werden. 2013 stehen für die Wohnraumförderung 160 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung. Angesichts der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt in München und in anderen bayerischen Großstädten hat die Staatsregierung beschlossen, den Mittelansatz für die staatliche Wohnraumförderung für 2014 um 50 Millionen Euro auf dann 210 Millionen Euro anzuheben.

Mit einem eigenständigen Förderprogramm wird außerdem der Bau von Wohnraum für Studierende an den Hochschulstandorten gefördert. Dieses Programm ist mit Landesmitteln in Höhe von 17,5 Millionen Euro dotiert. Auch hier sollen die Mittel für 2014 um zehn Millionen Euro auf 27,5 Millionen Euro steigen.

„Unterm Strich heißt das: Wir legen im kommenden Jahr zu den Mitteln des Bundes noch einmal das Vierfache für die Wohnraumförderung obendrauf.“

Mit den Wohnraumfödermitteln werden in Bayern Miet- und Eigenwohnungen, aber auch Heimplätze für Menschen mit Behinderungen sowie bauliche Anpassungen von Wohnungen an die Belange von Menschen mit Behinderung gefördert. Dabei konzentriere sich die Förderung von Miet- und Genossenschaftswohnungen auf die Ballungsgebiete als Brennpunkte des Bedarfs. Hier gelte es gerade für Familien mit Kindern und einkommensschwächere Bürger angemessene Mietwohnungen zu erschwinglichen Preisen zu schaffen. Der Schwerpunkt der Eigenwohnraumförderung liege dagegen im ländlichen Raum.

2012 wurde der Neubau von 1.197 Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie der Neubau und Erwerb von 1.491 Eigenwohnungen gefördert. Zusätzlich wurden 482 Heimplätze für Menschen mit Behinderungen finanziell unterstützt. Außerdem wurden in 1.178 Eigenwohnungen und 105 Mietwohnungen bauliche Anpassungen an die Belange behinderter Menschen bezuschusst, sowie Neubau und Sanierung von 740 Wohnplätzen für Studierende.

StMI, PM v. 08.08.2013