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StMAS: Beim Schulranzenkauf muss die Sicherheit unserer Kinder an erster Stelle stehen

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„Jetzt beginnt für unsere Schulanfänger der Endspurt zum Beginn eines neuen Lebensabschnitts. Die meisten neuen Erstklässler können ihren ersten Schultag kaum erwarten, um neben der Schultüte auch den neuen Schulranzen zu präsentieren. Den Eltern rate ich aber, beim Kauf des Schulranzens nicht nur auf das Aussehen zu achten. Denn mit Schulbeginn steht auch die dunkle Jahreszeit bevor und es ist wichtig, dass ihre Kinder auf dem Weg zur Schule von den Autofahrern gut gesehen werden. Deshalb empfehle ich den Eltern: Wählen sie einen Schulranzen aus, der richtig leuchtet, wenn er von den Autolichtern angestrahlt wird“, so Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer heute in München.

Haderthauer weiter: „Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Auswahl ist das Gewicht und die Ergonomie, denn mit dem Gewicht der Schulsachen tragen Kinder jeden Tag eine große Last auf ihren Schultern. Dabei darf nichts drücken, sonst wird der Weg zur Schule eine Qual. Deshalb sollten Eltern beim Kauf des Schulranzens auch auf das GS-Zeichen und das Sicherheitsmerkmal ‚gefertigt oder hergestellt nach DIN 58124� achten. Aber nicht nur beim Kauf, sondern auch beim täglichen Einsatz des Schulranzen muss die Sicherheit an erster Stelle stehen: In den Schulranzen gehört nur dass, was für die Schule benötigt wird, denn eine größere Belastung kann auf Dauer zu gesundheitlichen Problemen im Bereich der Wirbelsäule und den Füßen der Kinder führen.“

Als Richtmaß gilt, dass der gepackte Schulranzen nicht mehr als 10 Prozent des Körpergewichtes der Kinder wiegen sollte. Die Schultergurte müssen über den gesamten Auflagebereich gepolstert und mindestens 40 Millimeter breit sein. Sie dürfen den Hals des Kindes auf keinen Fall einengen und müssen optimal auf den Körper anzupassen sein. Hierzu müssen die Tragegurte leicht und stufenlos – am besten sogar einhändig – einstellbar sein. Es empfiehlt sich die Verstellbarkeit der Schultergurte und die Passform vor dem Kauf im Fachhandel zu erproben. Auch ein Tragegriff darf nicht fehlen, seine Länge sollte mindestens 80 Millimeter betragen.

StMAS, PM v. 09.08.2013