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StMJV: Verbraucherschutzministerin Merk warnt – Bei Online-Reisebuchung genau hinschauen

Nicht immer sind Preise und Bedingungen klar angegeben.“ / Bei Ärger hilft der Online-Schlichter

Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert zu Vorsicht bei der Reisebuchung im Internet:

„Gerade bei der Buchung von Flugreisen kommt es immer wieder vor, dass man am Ende des Buchungsvorgangs einen höheren Preis zahlen soll als den, mit dem zuvor geworben wird“, so Merk.

Die Ministerin mahnt die Anbieter, die Gesetze einzuhalten:

„Preise sind als Endpreise anzugeben. Wenn ein Anbieter mit einem Flugpreis von 400 Euro wirbt und am Ende des Buchungsvorgangs zusätzlich eine „Ticketgebühr“ von 10 Euro verlangt, ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch gesetzeswidrig.“

Auch hält die bayerische Ministerin den Druck einzelner Anbieter auf den Kunden, wenn er keine Reiserücktrittsversicherung abschließen will, für unseriös:

„Zusatzleistungen wie Reiserücktrittsversicherungen müssen als optionale Leistungen angeboten werden. Dass ich bei einzelnen Anbietern inzwischen eine Art Haftungsfreistellungserklärung für alle Schäden abgeben muss, wenn ich keine derartige Versicherung wünsche, geht zu weit!“

Wer als Verbraucher in Bayern Ärger mit einer Online-Buchung einer Reise bei einem deutschen Anbieter hat und keine Einigung erreicht, muss nicht sofort die Gerichte anrufen, um zu seinem Recht zu gelangen. Eine rasche und kostenfreie Alternative bietet der Online-Schlichter, der unter www.online-schlichter.de für alle Verbraucherstreitigkeiten bei Bestellungen und Buchungen im Internet angerufen werden kann. Egal ob es sich um eine doppelte Abbuchung des Flugpreises nach Abbruch des Buchungsvorgangs, Stornokosten oder Schimmel im Hotelzimmer handelt – die Online-Schlichtung prüft auf Antrag mögliche Ansprüche der Verbraucher und unterbreitet einen Schlichtungsvorschlag, der in den meisten Fällen auch von der Gegenseite akzeptiert wird.

StMJV, PM v. 09.08.2013