Gesetzgebung

BayORH: ORH legt dem Landtag Ergebnisse seiner Prüfung vor

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Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hat heute seine Prüfungsmitteilung an die Präsidentin des Bayerischen Landtags übersandt. Gegenstand der Prüfung waren die Ausgaben für Mitglieder des Bayerischen Landtags nach dem Bayerischen Abgeordnetengesetz, insbesondere die Kostenpauschale, die Kostenerstattung für mandatsbedingte IuK-Einrichtungen, die Aufwandsentschädigung für Funktionsträger sowie die Kostenerstattung für die Beschäftigung von Mitarbeitern der Abgeordneten.

Die Prüfungsmitteilung enthält Prüfungsfeststellungen und auch daraus abgeleitete Empfehlungen des ORH. Das Landtagsamt hat nun Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.

BayORH, PM v. 12.08.2013