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StMJV: Feierlicher Amtswechsel am Landgericht Landshut und bei der Staatsanwaltschaft Landshut

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Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk verabschiedet Karl Wörle und Horst Günther Schladt und führt Heinz-Peter Mair und Alfons Obermeier in die neuen Ämter ein

Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute den feierlichen Amtswechsel am Landgericht Landshut und bei der Staatsanwaltschaft Landshut vollzogen. Sie verabschiedete Karl Wörle und Horst Günther Schladt in den Ruhestand. Zugleich führte sie Heinz-Peter Mair in das Amt des Präsidenten des Landgerichts Landshut und Alfons Obermeier in das Amt des Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Landshut ein.

Karl Wörle (65 Jahre) wurde in einer ersten Stellung in der bayerischen Justiz im November 1977 als Richter dem Landgericht München II zugewiesen. Im April 1979 wechselte er zur Staatsanwaltschaft München I, zu der er nach rund 4 Jahren der Tätigkeit als Richter am Landgericht München I im April 1987 als Gruppenleiter wieder zurückkehrte. Es folgten Stationen als Richter und Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München. Im August 2004 wurde er zum Präsidenten des Landgerichts Landshut berufen.

Heinz-Peter Mair (54 Jahre) begann seine Justizkarriere im August 1988 im Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Im weiteren Verlauf seiner beruflichen Laufbahn wirkte er als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I sowie als Richter am Amtsgericht München. Von April 1993 bis August 2004 war er wieder im Bayerischen Staatsministerium der Justiz eingesetzt und wurde im Anschluss zum Vizepräsidenten des Landgerichts Landshut befördert. Im Februar 2008 kehrte er erneut an das Ministerium zurück. Seit
1. August 2013 ist er Präsident des Landgerichts Landshut.

Horst Günther Schladt (66 Jahre) trat seine erste Stellung innerhalb der bayerischen Justiz im November 1976 als Richter am Landgericht Landshut an, an das er nach seinem ersten Aufenthalt bei der Staatsanwaltschaft Landshut im November 1981 zurückkehrte. Ab Februar 1986 wechselte er wieder zur Staatsanwaltschaft Landshut und war dort als Gruppenleiter, Oberstaatsanwalt und ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts tätig. Seit März 2007 hatte er das Amt des Leitenden Oberstaatsanwalts in Landshut inne.

Alfons Obermeier (57 Jahre) hat seine Laufbahn in der bayerischen Justiz bei der Staatsanwaltschaft München I und der Staatsanwaltschaft Landshut begonnen. Im weiteren Verlauf seiner beruflichen Laufbahn wirkte er als Richter am Landgericht Landshut, als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Landshut und als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatanwaltschaft München sowie bei der Staatsanwaltschaft Landshut. Zum Leitenden Oberstaatsanwalt in Deggendorf wurde er im September 2005 befördert. Ab Juni 2009 war er rund vier Jahre bei der Generalstaatsanwaltschaft München als Leitender Oberstaatsanwalt tätig, bevor er im Juli 2013 zum Leitenden Oberstaatsanwalt in Landshut ernannt wurde.

Merk: „Die heute zu ehrenden Herren sind herausragende Persönlichkeiten und exzellente Juristen. Mit viel Energie, hohem Verantwortungsbewusstsein und großer Zuverlässigkeit haben die Herren Wörle und Schladt die Landshuter Justiz über viele Jahre hinweg geprägt. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir mit den Herren Mair und Obermeier hervorragende Nachfolger gefunden haben, die nicht hinter den Leistungen ihrer Vorgänger zurückstehen werden.“

Im rechtspolitischen Teil ihrer Rede befasste sich Merk mit dem Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch.

„Kindesmissbrauch ist ein Verbrechen an Körper und Seele hilfloser Kinder. Eine konsequente strafrechtliche Verfolgung der Täter ist daher unerlässlich“, so Merk. „Und hier bleibe ich dabei: Solche Taten dürfen erst nach 30 Jahren verjähren! Viele der bekannt gewordenen Missbrauchsfälle konnten strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden, weil die Taten bereits verjährt waren. Wir müssen den Opfern die Zeit geben, die sie brauchen, um ihren Peiniger anzeigen zu können. Und es ist weiterhin meine Forderung, die Grundfälle des sexuellen Missbrauchs zu einem Verbrechen aufzustufen und damit zu einer Tat, die mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht wird.“

Die Ministerin betonte, dass eine konsequente Strafverfolgung und harte Strafen alleine aber nicht genügen. Um die Kinder wirksam zu schützen, seien noch andere Mittel und Wege erforderlich.

„Eine wichtiger Ansatz ist hier eine möglichst enge Überwachung entlassener Sexualstraftäter. Beispielhaft hierfür steht die elektronische Aufenthaltsüberwachung, die in Bayern seit mehr als eineinhalb Jahren im Einsatz ist“, so Merk. „Eine absolute Sicherheit kann sie sicherlich nicht bieten: Wenn ein gefährlicher Straftäter aus rechtlichen Gründen aber auf freien Fuß gesetzt werden muss, kann die elektronische Aufenthaltsüberwachung aufgrund der Abschreckungswirkung ein wertvoller Bestandteil der Sicherheitsmaßnahmen sein. Denn der Täter weiß, dass er im Falle einer erneuten Straftat leichter überführt werden kann.“

Merk weiter: „Der bestmögliche Schutz unserer Kinder vor sexuellem Missbrauch setzt noch an einer anderen Stelle an, nämlich der therapeutischen Versorgung der Täter.“

Das beginne bereits im Strafvollzug, weshalb Bayern dort die Möglichkeiten der Sozialtherapie konsequent ausgeweitet habe. Aktuell stünden für Sexualstraftäter 168 Plätze zur Verfügung.

„Die Therapie darf aber mit der Entlassung nicht enden. Mit unseren drei psychotherapeutischen Fachambulanzen in München, Nürnberg und Würzburg, die wir seit 2008 aufgebaut haben, sorgen wir für eine spezialisierte Versorgung auch nach der Entlassung“, so Merk. „Zweifelsohne besteht aber der beste Schutz für unsere Kinder darin, einen potentiellen Täter dazu zu bringen, seine Phantasien erst gar nicht umzusetzen. Hier setzt das Projekt „Kein Täter werden“ der Universität Regensburg an, das im Herbst 2010 in meinem Auftrag gestartet wurde. Männer, die spüren, dass ihre Sexualität auf Kinder gerichtet ist, können sich dort freiwillig, kostenlos und anonym beraten und therapieren lassen.“

Die Ministerin abschließend: „Konsequente Strafverfolgung, Überwachung und Therapie – das sind wichtige Säulen, die wir unseren Kindern zu ihrem Schutz bieten können. Wir werden Misshandlungen zwar nie vollständig verhindern können. Wir werden aber unser Möglichstes tun, um die Kinder und Jugendlichen davor zu schützen!“

StMJV, PM v. 12.08.2013