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StMWIVT: Startschuss zum EFRE-Auswahlverfahren für die Nachhaltige Stadt-Umland-Entwicklung

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Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil und Innenminister Joachim Herrmann haben den Startschuss für das Auswahlverfahren für die Nachhaltige Stadt-Umland-Entwicklung gegeben. Beide Minister messen diesem Thema eine große Bedeutung für die Zukunft Bayerns bei.

„Mit dem eingeleiteten Auswahlverfahren für interkommunale Kooperationen gehen wir bei der EFRE-Förderung ganz neue Wege. Wir wollen eine noch stärkere Einbindung der lokalen Ebene in die EU-Förderung erreichen und die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen weiter stärken“, betonen Zeil und Herrmann.

Das Auswahlverfahren zur Förderung integrierter räumlicher Entwicklungsmaßnahmen (IRE) soll im Rahmen des neuen operationellen EFRE-Programms (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) im Ziel ‚Investitionen in Wachstum und Beschäftigung‘ Bayern 2014-2020 umgesetzt werden. Die Auslobung richtet sich an Kommunen, darunter mindestens eine Stadt, die gemeinsam auf ausgewählten Handlungsfeldern zusammen arbeiten wollen. Damit beginnen bereits frühzeitig die Vorbereitungen für die neue Förderperiode. So bleibt den interkommunalen Kooperationen ausreichend Zeit für die Planung und Umsetzung.

Bewerbungsunterlagen und Hinweise zum Auswahlverfahren können unter www.staedtebaufoerderung.bayern.de (unter: Aktuelles) eingesehen werden.

Das Auswahlverfahren ist ein wichtiger Baustein des zukünftigen EFRE-Programms. Aktuell laufen die Vorbereitungen, um das Operationelle Programm zur Genehmigung bei der Europäischen Kommission einzureichen. In den Erstellungsprozess sind die relevanten Wirtschafts- und Sozialpartner eng eingebunden. Weitere Informationen zur laufenden und zur kommenden Förderperiode sind unter www.stmwivt.bayern.de/EFRE/ abrufbar.

Neben der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern und dem Wirtschaftsministerium sind auch das Umweltministerium und das Wissenschaftsministerium am EFRE-Programm beteiligt. Die Kommunen sollen während des gesamten Verfahrens fachlich begleitet werden.

Für die Beratung auch bei der Antragstellung stehen die Sachgebiete Städtebau bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung zur Verfügung.

StMWIVT, PM v. 14.08.2013