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Staatskanzlei: Staatsministerin Müller zum Bundesrat am 16. August

15. August 2013 by Klaus Kohnen

„Bundesrat setzt mit Aufbauhilfeverordnung starkes Signal der Solidarität / deutlich höhere Förderquoten für die vom Hochwasser Betroffenen und schnelle Hilfe wie noch nie“

Bundesratsministerin Emilia Müller: „Mit seiner Sondersitzung in der parlamentarischen Sommerpause setzt der Bundesrat ein starkes Signal gesamtstaatlicher Solidarität mit den Betroffenen des Juni-Hochwassers vor allem im Süden und Osten Deutschlands. Die Einigung der Länder mit dem Bund zeigt: In Krisensituationen steht Deutschland zusammen. Die Unterstützungsmaßnahmen sind vorbildlich.“

Mit der Zustimmung zur Aufbauhilfeverordnung wird der Bundesrat, so die Ministerin, den Weg endgültig frei machen für schnelle und großzügige Hilfe.

Die Rechtsverordnung regelt bundeseinheitliche Kriterien für die Schadensermittlung sowie Länderquoten für die Mittelverteilung. Das Volumen des Aufbauhilfefonds beträgt 8 Milliarden Euro. Laut Bundesfinanzministerium werden darüber hinaus voraussichtlich noch 360 Millionen Euro von der EU zur Verfügung gestellt, die ebenfalls in den Aufbauhilfefonds fließen. Der Freistaat beteiligt sich am Fluthilfefonds in den nächsten 20 Jahren mit rund 600 Millionen Euro.

Bundesweit stehen damit laut Müller sieben einheitliche Programme zur Verfügung. Private Haushalte und Wohnungsunternehmen, gewerbliche Wirtschaft/ freie Berufe und Land- und Forstwirtschaft erhalten im Regelfall 80 Prozent des Schadens ersetzt, in Härtefällen 100 Prozent. Zur Wiederherstellung der Infrastruktur der Länder wird bis zu 100 Prozent des Schadens gewährt, ebenso zur Wiederherstellung der Infrastruktur in Gemeinden. Bei ländlicher Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden zum Beispiel ländlichen Wegen oder Hochwasserschutzanlagen werden grundsätzlich 80 Prozent des Schadens gewährt, bei öffentlichen Auftraggebern 100 Prozent. Außerdem gibt es ein spezielles Förderprogramm für Forschungseinrichtungen und ein kulturelles Hilfsprogramm „Hochwasser 2013“.

Bundesratsministerin Emilia Müller zeigte sich insgesamt zufrieden:

„Es gibt deutlich höhere Förderquoten als früher und die Hilfe ist so schnell wie noch nie in die Wege geleitet worden.“

Staatskanzlei, PM v. 16.08.2015

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Im Fokus, Klima/ Natur/ Umwelt, Kommunales, Verwaltung Schlagwörter: Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz), Hochwasser

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