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StMAS: Start ins Berufsleben für Jugendliche nur nach Gesundheits-Check – Jugendarbeitsschutz

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„Viele junge Menschen in Bayern tauchen mit Beginn der Berufsausbildung ab September in eine neue Welt ein – sie verlassen die Schule und betreten die Arbeitswelt. Dieser Schritt bringt viel Neues und Spannendes mit sich. Damit der gewünschte Traumberuf nicht zum Albtraum wird, ist ein Gesundheits-Check vor Ausbildungsbeginn beim Arzt Pflicht. Nur so kann festgestellt werden, ob ein Jugendlicher vor bestimmten beruflichen Belastungen geschützt werden muss, um Gesundheitsschäden oder gar eine Verschlimmerung von Vorerkrankungen oder bestehenden gesundheitlichen Beschwerden zu vermeiden. Berufseinsteiger und künftige Arbeitgeber sind dann auf der sicheren Seite und können bei Bedarf individuelle Vorsorgemaßnahmen treffen. So schützen wir die Gesundheit unserer Kinder und ebnen ihnen den Weg für einen neuen erfolgreichen Lebensabschnitt“, so Bayerns Arbeitsstaatssekretär Markus Sackmann heute in München.

Die kostenfreie Untersuchung schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz für alle Jugendlichen unter 18 Jahren vor. Jugendliche, ob als Auszubildende oder als Arbeitnehmer, dürfen erst dann beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate vor Arbeitsbeginn von einem Arzt ihrer Wahl untersucht worden sind und dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung darüber vorliegt. Die Berechtigungsscheine für diese Untersuchung wurden den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen bereits zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres ausgehändigt.

StMAS, PM v. 16.08.2013

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: www.stmas.bayern.de/arbeitsschutz/sozial/kinder.htm.