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StMAS: Grünes Licht für den Aufbau von Sozialgenossenschaften in Bayern

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„Sozialgenossenschaften sind eine innovative Form organisierter bürgerschaftlicher Selbsthilfe. Ihr großer Vorteil ist, dass die Menschen eigene Lösungen für ihre sozialen Bedürfnisse finden und sich damit selbst einbringen. Um den Aufbau von Sozialgenossenschaften in Bayern weiter voranzutreiben, unterstützen wir Neugründerinnen und Neugründer ab sofort nicht nur finanziell, sondern auch inhaltlich mit unserem neuen Ratgeber. Interessierte finden darin viele Informationen, praxisnahe Tipps und Antworten auf alle möglichen Fragen, zum Beispiel für welche Aufgabenstellungen Sozialgenossenschaften sich eignen und wie man sie erfolgreich und nachhaltig aufbaut“, so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer heute anlässlich der Veröffentlichung des Ratgebers „Sozialgenossenschaften in Bayern – Der Ratgeber zur erfolgreichen Gründung“.

Mitte 2012 hat Sozialministerin Haderthauer die „Zukunftsinitiative Sozialgenossenschaften“ ins Leben gerufen, um den Aufbau von Sozialgenossenschaft in Bayern zu unterstützen.

„Motor dieser Zukunftsinitiative ist der Expertenrat ‚Sozialgenossenschaften – selbst organisierte Solidarität‘, welcher die Initiative fachlich begleitet. Der Rat ist unter Vorsitz von Professor Endres – dem Präsidenten der Katholischen Stiftungsfachhochschule in München – mit Experten aus allen relevanten Bereichen wie der Wissenschaft, Praxis, Wohlfahrtspflege, den kommunalen Spitzenverbänden und der Politik besetzt. Es freut mich sehr, dass der Expertenrat mit dem neuen Ratgeber nun einen hervorragenden Wegweiser für die Gründung von Sozialgenossenschaften erarbeitet hat“, so die Ministerin abschließend.

Der Ratgeber „Sozialgenossenschaften in Bayern – Der Ratgeber zur erfolgreichen Gründung“ ist abrufbar unter: www.sozialgenossenschaften.bayern.de.

Das Bayerische Sozialministerium fördert im Rahmen einer Anschubfinanzierung in jedem Regierungsbezirk Bayerns modellhaft erste Projekte in verschiedenen sozialen Bereichen mit bis zu 30.000 Euro pro Genossenschaft, die dann als Vorbild für weitere Sozialgenossenschaften dienen sollen. In den Jahren 2013/2014 stehen hierfür 270.000 Euro bereit.

StMAS, PM v. 20.08.2013