Die drohende Kürzung der Finanztransfers des Bundes ist abgewendet. Das ermöglicht uns, ab sofort den Ausgangsfördersatz bei der Förderung des kommunalen Straßenbaus nach BayGVFG von 40 % auf 50 % der zuwendungsfähigen Kosten anzuheben. Bei den bereits in das Förderprogramm aufgenommenen Maßnahmen bleibt die Förderung unverändert bestehen.
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- Informationen zu Finanzierung und Förderung des Straßenbaus
StMI, KIM – Kommunales aus dem Innenministerium, Newsletter vom 20.08.2013