Gesetzgebung

Landtag: Landtagspräsidentin Stamm bleibt bei ihrer Linie – Stellungnahme zum ORH-Bericht erfordert gründliche Prüfung

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„Die Feststellungen, die der Oberste Rechnungshof in seinem Prüfbericht gemacht hat, müssen gründlich überprüft werden. Das Landtagsamt hat keine Listen, weil der ORH nicht die einzelnen Mitglieder des Landtags geprüft hat und auch nicht prüfen darf. Deshalb haben Abgeordnete das Recht, gehört zu werden“, kommentiert Landtagspräsidentin Barbara Stamm Nachfragen nach Namen in Zusammenhang mit dem ORH-Bericht. Diesen habe sie einen Tag nach der Übergabe am 13. August 2013 zusammen mit einer Reihe von Dokumenten auf die Homepage des Bayerischen Landtags stellen lassen, wo ihn alle Bürgerinnen und Bürger abrufen können.

„Mehr Transparenz geht nicht“, betont Stamm.

Der Landtag habe – wie es in solchen Fällen übliche Praxis ist – drei Monate Zeit, detailliert zu dem Prüfbericht Stellung zu nehmen.

Stamm verweist außerdem auf die gemeinsame Stellungnahme, die das Präsidium des Bayerischen Landtags am 13. August 2013 abgegeben hat. Darin heißt es, der größte Teil der Vorschläge, die der ORH in seinem Prüfbericht gemacht hat, seien durch bereits getroffene Regelungen erfüllt. Soweit der ORH darüber hinausgehende Vorschläge macht, ist es Aufgabe des neuen Landtags, sich intensiv damit auseinanderzusetzen. Zur Klärung der strittigen Rechtsposition zur Fortsetzung der Altfallregelung hat der Bayerische Landtag ein Gutachten in Auftrag gegeben, das noch im August 2013 vorgelegt wird.

Zu Angaben einzelner Abgeordneter, die Verwaltung habe ihnen die Rechtmäßigkeit ihrer in der Öffentlichkeit jetzt kritisierten Ausgaben bestätigt, erklärt Landtagspräsidentin Barbara Stamm:

„Die Verwaltung hat sich an die erlassenen Richtlinien der zuständigen Gremien gehalten. Ein frei gewählter Abgeordneter entscheidet in eigener Verantwortung, wie er die Mittel einsetzt, die ihm für mandatsbedingte Zwecke nach dem Abgeordnetengesetz zustehen.“

Diese Position hat auch der Berliner Verfassungs- und Verwaltungsrechtler Professor Christian Waldhoff in einem Interview mit dem Bayerischen Rundfunk bestätigt: Der Volksvertreter sei der Parlamentsverwaltung keine Rechenschaft schuldig. Es gelte der Grundsatz: Das Parlament kontrolliert die Verwaltung, nicht umgekehrt.

Bayerischer Landtag, PM v. 21.08.2013 (hw)