Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat spricht sich für Lösung aus, dass Kosten für Zuschlagsrenten für Lehrkräfte an kirchlichen und privaten Realschulen und Gymnasien vollständig erstattet werden

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Das Kabinett hat sich heute dafür ausgesprochen, dass der Freistaat Bayern eine Lösung anstreben wird, die den privaten Schulträgern die finanziellen Belastungen durch die Zuschlagsrenten für Lehrkräfte an kirchlichen und privaten Realschulen und Gymnasium vollständig erstattet. Dabei sollen den Schulträgern Zuschlagsrenten für die Lehrkräfte erstattet werden, die bis zum Jahr 2006 von ihren Arbeitgebern entsprechende Versorgungszusagen erhalten hatten. Verbindliche Aussagen sind erst im Herbst möglich. Eine Gleichbehandlung bei allen privaten Schulträgern mit denselben Fallkonstellationen wird dabei gewährleistet.

Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle: „Wir unterstützen damit die Schulträger, die durch die Verpflichtung zur Zahlung von Zuschlagsrenten an Lehrkräfte erheblich belastet werden.“

Der Freistaat Bayern geht von rund 3.000 bezugsberechtigten Lehrkräften aus. Das Kultusministerium wird im Herbst 2013 einen Entwurf für eine entsprechende Änderung des Schulfinanzierungsgesetzes vorlegen.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, PM v. 27.08.2013