Gesetzgebung

StMI: Unterzeichnung Hilfeleistungsvereinbarung Bayern-Sachsen-Tschechien

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Bayern, Sachsen und die Tschechische Republik haben heute Vereinbarungen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen unterzeichnet.

„Katastrophen machen vor Ländergrenzen keinen Halt“, so Innenminister Joachim Herrmann. „Das haben wir beim Jahrhunderthochwasser im Juni dieses Jahres hautnah erlebt. Mit den heutigen Vereinbarungen sichern wir eine schnelle und effektive Hilfe auch über die Ländergrenzen hinweg.“

Für die Tschechische Republik unterzeichnete Innenminister Ing. Martin Pecina, MBA, und für den Freistaat Sachsen Staatsminister Markus Ulbig die Vereinbarungen. Sie regeln das Verfahren zur gegenseitigen Information bei entsprechenden Schadensereignissen in grenznahen Gebieten und die gegenseitige Anforderung von Katastrophenhilfe.

Herrmann: „Klare Anforderungsverfahren und Ansprechpartner sichern schnellstmögliche Hilfe. Das gilt umso mehr, wenn auch Sprachbarrieren zu überwinden sind.“

Bayern, Sachsen und die Tschechische Republik verbindet seit Jahren eine gute und freundschaftliche Nachbarschaft. Mit der Unterzeichnung der heutigen jeweiligen bilateralen Vereinbarungen werden diese Beziehungen noch enger.

„Das ist ein guter Tag für unsere Länder und ein guter Tag für die Menschen diesseits und jenseits der Grenzen. Ich freue mich sehr, dass wir diesen wichtigen Schritt gemeinsam tun können“, so Joachim Herrmann.

Die heute abgeschlossenen Vereinbarungen erfolgen auf der Basis des Vertrags vom 19. September 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen. Damit wird die zwischen Bayern, Sachsen und der Tschechischen Republik seit Jahren bestehende Praxis jetzt erstmals auf die Grundlage förmlicher Vereinbarungen gestellt.

Joachim Herrmann: „Solide vorbereitet, sorgfältig abgestimmt und praxisgerecht umgesetzt – mit diesen Vereinbarungen sind wir gewappnet dafür, dass wir auch schwere Unglücksfälle und Katastrophen Hand in Hand und in vertrauensvollem nachbarschaftlichem Miteinander bewältigen können. Meinen Innenministerkollegen aus der Tschechischen Republik und Sachsen danke ich für das klare politische Signal, dass wir im Fall des Falles auf gegenseitigen Beistand und grenzüberschreitende Solidarität hoffen dürfen.“

StMI, PM v. 27.08.2013