Gegebenenfalls Anträge stellen!
Sowohl der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) als auch der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sehen für Überstunden grundsätzlich Zuschläge vor. Aufgrund der unklaren Formulierung des § 7 Abs. 8 Ziff. c TVöD und des wortgleichen § 7 Abs. 8 Ziff. c TV-L war bisher nicht eindeutig erkennbar, wann bei Wechselschicht- und Schichtarbeit zuschlagspflichtige Überstunden anfallen. In seiner Entscheidung vom 25.04.2013 (Az: 6 AZR 800/11) hat nunmehr das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine Definition von Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit vorgenommen.
Bayerischer Beamtenbund, Aktuelles v. 28.08.2013
Redaktioneller Hinweis: Die verlinkte Website des Bayerischen Beamtenbundes enthält weiterführende Hinweise zum Thema.