Gesetzgebung

GVBl (16/2013): Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) verkündet

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Die Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) v. 22.08.2013 wurde am 30.08.2013 verkündet.  Sie tritt am 01.09.2013 in Kraft. Mit Ablauf des 31.08.2013  tritt die alte Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 08.08.2006 (GVBl S. 471), geändert durch Verordnung vom 22.12.2009 (GVBl S. 650), außer Kraft.

GVBl 16/2013 v. 30.08.2013

Redaktionelle Hinweise

Die Verordnung enthält mehrere Anlagen (siehe Verlinkung), u.a. eine Strukturkarte in der der „allgemeine ländliche Raum“, der „ländliche Raum mit Verdichtungsansätzen“, der „Verdichtungsraum“ sowie der „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ gekennzeichnet ist; darüber hinaus die Ober- und Mittelzentren. Weitere Anlagen betreffen den Alpenplan sowie das Vorrangebiet Flughafenentwicklung.

Wer die Diksussionen um das LEP und seine Entstehung nachvollziehen möchte, kann dies mit einem Klick auf das Tag mit der Nummer der Landtags-Drucksache (16/15555).