Gesetzgebung

StMWIVT: Wirtschaftsminister Zeil zur Einführung des Meisterbonus am 1. September 2013

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Zum 01.09.2013 tritt der von Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil durchgesetzte Meisterbonus in Kraft.

„Der Meisterbonus steht für einen entscheidenden Fortschritt bei der beruflichen Bildung. Nach Einführung der Hochschulzugangsberechtigung für Meister und gleichwertige Abschlüsse ist diese staatliche Leistung in Höhe von 1.000 Euro die ebenso nötige wie logische Konsequenz. Für mich persönlich ist der Meisterbonus, für den ich im Zuge der Abschaffung der Studienbeiträge gekämpft habe, auch Ausdruck unserer Wertschätzung für die berufliche Bildung“, erläutert der Minister. „Denn das Berufsleben fängt nicht erst bei akademischen Abschlüssen an, wie so viele fälschlicherweise annehmen.“

Der bayerische Wirtschaftsminister wies darauf hin, dass berufliche Qualifikationen der Dreh- und Angelpunkt für gutbezahlte Arbeit und ein hohes Maß an Beschäftigungssicherheit sind.

„Wer top ausgebildet ist, kann auf einem hochwertigen Arbeitsplatz erstklassige Leistung bringen. Damit eröffnen wir vielfältige Chancen für unzählige Menschen. Dieses Konzept der Zukunftssicherung werde ich konsequent weiterverfolgen“, so Zeil.

Weiterhin wies er darauf hin, dass Innovation und technischer Fortschritt allein nicht genügen, um im weltweiten Wettbewerb langfristig bestehen zu können.

Zeil: „Entscheidend ist auch eine möglichst umfassende Anwendung und Verbreitung innovativer Technologien – in allen Unternehmen. Wir brauchen daher auch Frauen und Männer, die in der Lage sind, an der Werkbank moderne Technologien und Verfahren kompetent, zuverlässig und gewinnbringend zu steuern und zu kontrollieren. Deshalb hat berufliche Bildung für mich oberste Priorität in der bayerischen Wirtschaftspolitik.“

Für die Abwicklung des Meisterbonus sind im Bereich des Wirtschaftsministeriums die Kammern der gewerblichen Wirtschaft zuständig. Absolventen, die ab diesem Montag einen förderfähigen Abschluss erzielen, können in den Genuss des Meisterbonus kommen. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Prüfungsfeststellung. Die Kammer, die für die Abnahme der Prüfung zuständig ist, wird die Begünstigten ermitteln und den Meisterbonus unkompliziert auszahlen.

„Ich danke den Kammern dafür, dass sie diese unbürokratische Umsetzung des Meisterbonus ermöglichen“, erklärt Zeil abschließend.

StMWIVT, PM v. 01.09.2013

Redaktionelle Anmerkung

Neben dem Plegebonus (Schulgeldersatz bei Altenpflegeschulen, Kinderpflegeschulen sowie Fachakademien für Sozialpädagogik) wurde mit dem Bildungsfinanzierungsgesetz auch der Meisterbonus beschlossen: siehe hier.

Vor kurzem wurden die Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus veröffentlicht: siehe hier.