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StMI: Aufnahme von Flüchtlingen aus Syrien angelaufen

Vor kurzem sind die ersten zehn von insgesamt 750 syrischen Flüchtlingen in Bayern angekommen, die der Freistaat für die Dauer des Konflikts in Syrien aufnehmen will.

Innenminister Joachim Herrmann sagte: „Die Aufnahme syrischer Flüchtlinge ist ein Gebot der Menschlichkeit. Mehr als 1,5 Millionen Menschen haben das vom Bürgerkrieg tief gezeichnete Land verlassen. Wir wollen besonders schutzbedürftige syrische Flüchtlinge bei uns aufnehmen und der dramatischen Lage in Syrien Rechnung tragen.“

In der EU leisteten Deutschland und Schweden mit Abstand die größten Anstrengungen zum Schutz syrischer Flüchtlinge. Seit Januar 2012 sind bereits fast 12.000 syrische Asylbewerber nach Deutschland gekommen. Deutschland sei außerdem eines der größten Geberländer für humanitäre Hilfe in der Krisenregion.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet über die aufzunehmenden Personen auf der Basis von Vorschlägen des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen. Das Aufnahmeprogramm für insgesamt 5.000 syrische Flüchtlinge in Deutschland ist gerade erst angelaufen und werde sich voraussichtlich bis Anfang 2014 hinziehen, so Herrmann. Von den bislang nach Bayern eingereisten zehn Syrern mit Verwandten sind drei in München, zwei in Freising, zwei in Weilheim, einer in Rosenheim und zwei im mittelfränkischen Aurach bei Verwandten untergekommen. Mitte September soll ein erster Charterflug mit rund 150 syrischen Flüchtlingen in Deutschland ankommen. Ihr Ziel werde zunächst das Durchgangslager Friedland in Niedersachsen sein, bevor sie auf die einzelnen Länder verteilt werden.

Herrmann kündigte an, dass Bayern im Einzelfall bereit sei, über das Kontingent von 750 Flüchtlingen hinaus weitere Personen aus Syrien aufzunehmen. Voraussetzung dafür aber sei, dass Verwandte ersten oder zweiten Grades in Bayern leben und diese sich zur Zahlung des Unterhalts ihrer Familienangehörigen verpflichten würden. Straftäter seien von dieser Option ausdrücklich ausgeschlossen. Jeder Bewerber muss sich einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen.

StMI, PM v. 02.09.2013