• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

BayVGH: Beschränkung einer Kundgebung der NPD teilweise rechtmäßig

4. September 2013 by Klaus Kohnen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 3. September 2013 in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass bei einer am selben Tag stattfindenden Kundgebung der NPD im Gebiet der Stadt Kaufbeuren sämtliche Äußerungen und Handlungen, die geeignet sind, Straftatbestände, insbesondere die der Volksverhetzung oder der Verletzung des Rechts der persönlichen Ehre, zu erfüllen, zu unterbleiben haben. Insoweit wurde eine Beschwerde der NPD gegen Auflagen der Stadt zurückgewiesen. Hingegen darf die von der Stadt erlassene Auflage zur Lautstärkeregelung nach dem Beschluss des BayVGH nicht vollzogen werden. Insoweit hatte die Beschwerde der NPD Erfolg.

Die NPD hatte für den Nachmittag des 3. September 2013 eine dreistündige Kundgebung im Gebiet der Stadt Kaufbeuren angemeldet. Die Stadt machte die Durchführung der Kundgebung von der Beachtung unter anderem oben genannter Beschränkungen abhängig. Mit ihrem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz hatte die NPD vor dem Verwaltungsgericht keinen Erfolg.

Nach Auffassung des BayVGH ist der von der Stadt verwendete Begriff „völkischer Nationalismus“ in der Auflage zum Inhalt sprachlicher und musikalischer Äußerungen rechtmäßig. Die Stadt habe eindeutig zu erkennen gegeben, dass nur Äußerungen verboten seien, die einen Straftatbestand erfüllten. Mit dem Begriff „völkischer Nationalismus“ solle lediglich eine Umschreibung der Art der Äußerung (wohl rechtsextremistische oder nationalsozialistische Äußerungen) erfolgen. Lediglich die unter einen Straftatbestand fallenden Texte unterfielen einem Verbot. Die Beschränkung beziehe sich nicht nur auf den Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB), sondern auf alle Straftatbestände, die durch entsprechende Äußerungen erfüllt sein könnten.

Der BayVGH hat hingegen durchgreifende Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Auflage zur Lautstärkenregelung. Die Behörde müsse eine individuelle, an die Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles (u.a. Ort, Tageszeit, Art der Versammlung) angepasste Gefahrenprognose vornehmen. Daran fehle es hier. Aus der Anordnung ergebe sich nicht, wie die Festsetzung eines Immissionsrichtwerts von 60 dB(A) mit der Verpflichtung zusammenhänge, die Lautstärke in Absprache mit der Polizei einzustellen. Es sei Aufgabe der Versammlungsbehörde selbst, konkrete und nachvollziehbare Beschränkungen festzulegen. Das Interesse der NPD an einer Durchführung der Veranstaltung ohne Lautstärkenbeschränkung überwiege daher in der Abwägung das öffentliche Interesse an einer Durchsetzung der Auflage.

Der Beschluss des BayVGH ist unanfechtbar.

BayVGH, B. v. 03.09.2013, 10 CS 13.1841; PM v. 04.09.2013

Ähnliche Beiträge

Kategorie: BayVGH & VG, Im Fokus, Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht, Polizei-/ Sicherheitsrecht, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung, Rechtsentwicklung, Rechtsprechung Schlagwörter: Bayerisches Versammlungsgesetz (BayVersG), BayVGH 10 CS 13.1841, Handlungsfelder, Polizei- und Sicherheitsrecht, Versammlungen, Versammlungsrecht

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

September 2013
M D M D F S S
 1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30  
« Aug   Okt »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK