Gesetzgebung

Datenschutzbeauftragter: Keine umfassende und anlasslose Überwachung durch Nachrichtendienste!

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Zeit für Konsequenzen / Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 05. September 2013

Unter dem Motto „Zeit für Konsequenzen“ haben heute die Vorsitzende der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder 2013 und Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen, Dr. Imke Sommer, sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, in der Bundespressekonferenz zur Überwachung der elektronischen Kommunikation durch ausländische Nachrichtendienste Stellung genommen.

Sie stellten dabei die gleichnamige Entschließung der Datenschutzkonferenz vor. Schon die bisherigen Erkenntnisse ließen den Schluss zu, dass die Aktivitäten u.a. des US-amerikanischen und des britischen Geheimdienstes auf eine globale und tendenziell unbegrenzte Überwachung der Internetkommunikation hinausliefen, zumal große Internet- und Telekommunikationsunternehmen in die Geheimdienstaktionen eingebunden seien. Deshalb fordern die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, nationales, europäisches und internationales Recht zu ändern, soweit verfassungswidrige nachrichtendienstliche Kooperationen erfolgen, dies abzustellen, die Kontrolle der Nachrichtendienste zu intensivieren, Initiativen zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung und des Grundrechts auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme zu starten, völkerrechtliche Abkommen wie das Fluggastdatenabkommen und das Überwachungsprogramm des Zahlungsverkehrs auf den Prüfstand zu stellen sowie auch innerhalb der Europäischen Union sicherzustellen, dass die nachrichtendienstliche Überwachung durch einzelne Mitgliedstaaten nur unter Beachtung der Europäischen Grundrechtecharta erfolgt.

Dr. Thomas Petri: „Als ersten wichtigen Schritt müssen jedenfalls die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre rechtsstaatlichen Hausaufgaben machen. Dies sind sie ihren Bürgerinnen und Bürgern schuldig und haben es auch jeweils selbst in der Hand. Dazu gehört zunächst eine umfassende Aufklärung der erfolgten nachrichtendienstlichen Überwachung sowie eine aussagekräftige Information der Bevölkerung. Innerhalb der Europäischen Union muss überdies klar sein, dass zentrale rechtsstaatliche Prinzipien uneingeschränkt auch für Nachrichtendienste gelten.“

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Datenschutzbeauftragten. Sie tagen mindestens zweimal jährlich unter turnusmäßig wechselndem Vorsitz. Die Konferenz verabschiedet Entschließungen, in denen die Datenschützer Stellung zu aktuellen, datenschutzrelevanten Fragen aus Technik, Wirtschaft und Recht nehmen.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Dr. Thomas Petri, PM v. 05.09.2013