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StMJV: Bayerns Justizministerium zur Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsbeschwerde im Fall M.

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Zu der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erklärt das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

Das Bundesverfassungsgericht betont die Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Freiheitsrechts bei zunehmender Fortdauer einer Unterbringung. In diese Richtung ging auch die Stellungnahme des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 5. Juli 2013 (vgl. Presseerklärung 180/2013 vom 9. Juli 2013). Es ist wichtig, dass unser höchstes Gericht nun Klarheit geschaffen hat, welche Anforderungen an die Begründung von Entscheidungen über den lange währenden Freiheitsentzug eines Menschen gelten. Das schafft ein Stück Rechtsklarheit und gibt unseren Gerichten Orientierung. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Reform des Rechts der Unterbringung in der Psychiatrie.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist das Ergebnis der Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen auf dem Weg, den das Gesetz dafür vorsieht, und damit ein Beweis für das Funktionieren des Rechtsstaats. Es ist keine „schallende Ohrfeige“ für die bayerische Justizministerin, wie dies aus der SPD vorgebracht wird. Wenn die SPD das behauptet, hat sie den Grundsatz der Gewaltenteilung nicht verstanden.

StMJV, PM v. 05.09.2013