• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

StMJV: Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk warnt vor Gratis-Lockangeboten

6. September 2013 by Klaus Kohnen

„Dahinter wartet oft die Zahlungsfalle!“

Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk warnt vor fragwürdigen Methoden, bei denen die Verbraucher in Zahlungsfallen gelockt werden.

„Oft werden Verbraucher mit Gratisangeboten in die dauerhafte Bindung gelockt. Will der Verbraucher diese dann wieder lösen, wird er oftmals nicht einfach wieder gehen gelassen, auch wenn dies der Rechtslage entspricht, weil der Verbraucher etwa aus wichtigem Grund kündigt.“

So gibt es z.B. immer noch Unternehmen, die im Internet mit Schaltflächen wie „jetzt kostenlos testen“ arbeiten.

„Dahinter verbirgt sich zwar eine kostenlose Probezeit, aber der Verbraucher muss tätig werden, um aus der danach kostenpflichtigen Vertragsbindung wieder auszusteigen“, erklärt Dr. Merk.

Gerade erließ das Landgericht München I auf eine Unterlassungsklage des VerbraucherService Bayern e.V. hin eine einstweilige Verfügung (Az. 33 O 12678/13) gegen ein Unternehmen, dem verboten wurde, einen Bestellbutton mit „jetzt kostenlos testen“ zum Abschluss eines Vertrages zu verwenden. Der Vertrag sollte sich nach Ablauf eines kostenfreien Probezeitraums ohne weiteres Zutun des Verbrauchers kostenpflichtig verlängern. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen die so genannte Buttonlösung, welche eindeutige Hinweise auf die Kostenpflichtigkeit eines Angebots vorschreibt. Das Verfahren ist allerdings noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.

„Viele Abo-Angebote beinhalten tolle Leistungen zu günstigen Preisen wie zum Beispiel bei Bücher- und Musikstream-Abos. Grundsätzlich ist auch ein kostenloses Probeangebot sehr zu begrüßen. Leider gibt es aber immer wieder Anbieter, die die Verbraucher mit komplizierten Kündigungsfristen an versteckter Stelle in die Falle locken wollen, indem sie darauf setzen, dass die Verträge nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt werden.“

Merk rät deshalb: „Es ist zunächst Sache der Verbraucher, Kündigungserklärungen rechtzeitig abzugeben. Deshalb sollte man seine bestehenden Verträge auf vereinbarte Kündigungsfristen überprüfen. Bei Kündigungen sollte man immer um eine Bestätigung des Eingangs bitten, um einen Zugangsnachweis zu haben. Nach einer Kündigung unbedingt das Konto sichten, ob tatsächlich keine Mitgliedsbeiträge mehr abgebucht werden!“

Man muss auch nicht gleich zum Rechtsanwalt oder zu Gericht gehen, wenn der Gegner eine Kündigung nicht sofort akzeptiert. Verbraucher können sich auch z.B. an die Verbraucherverbände, also die Verbraucherzentrale Bayern e.V. (http://www.verbraucherzentrale-bayern.de) und den VerbraucherService Bayern im Katholischen Deutschen Frauenbund e.V. (http://www.verbraucherservice-bayern.de), wenden. Bei Vertragsschlüssen im Internet gibt es ferner schnelle und unbürokratische Hilfe bei einer auch von Bayern unterstützten Schlichtungsstelle (www.online-schlichter.de).

Weitere Informationen finden sich im Verbraucherportal unter http://www.vis.bayern.de/recht/handel/vertragsarten/abonnement.htm.

StMJV, PM v. 06.09.2013

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Verwaltung

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

September 2013
M D M D F S S
 1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30  
« Aug   Okt »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK