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StMJV: Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk warnt vor Gratis-Lockangeboten

„Dahinter wartet oft die Zahlungsfalle!“

Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk warnt vor fragwürdigen Methoden, bei denen die Verbraucher in Zahlungsfallen gelockt werden.

„Oft werden Verbraucher mit Gratisangeboten in die dauerhafte Bindung gelockt. Will der Verbraucher diese dann wieder lösen, wird er oftmals nicht einfach wieder gehen gelassen, auch wenn dies der Rechtslage entspricht, weil der Verbraucher etwa aus wichtigem Grund kündigt.“

So gibt es z.B. immer noch Unternehmen, die im Internet mit Schaltflächen wie „jetzt kostenlos testen“ arbeiten.

„Dahinter verbirgt sich zwar eine kostenlose Probezeit, aber der Verbraucher muss tätig werden, um aus der danach kostenpflichtigen Vertragsbindung wieder auszusteigen“, erklärt Dr. Merk.

Gerade erließ das Landgericht München I auf eine Unterlassungsklage des VerbraucherService Bayern e.V. hin eine einstweilige Verfügung (Az. 33 O 12678/13) gegen ein Unternehmen, dem verboten wurde, einen Bestellbutton mit „jetzt kostenlos testen“ zum Abschluss eines Vertrages zu verwenden. Der Vertrag sollte sich nach Ablauf eines kostenfreien Probezeitraums ohne weiteres Zutun des Verbrauchers kostenpflichtig verlängern. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen die so genannte Buttonlösung, welche eindeutige Hinweise auf die Kostenpflichtigkeit eines Angebots vorschreibt. Das Verfahren ist allerdings noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.

„Viele Abo-Angebote beinhalten tolle Leistungen zu günstigen Preisen wie zum Beispiel bei Bücher- und Musikstream-Abos. Grundsätzlich ist auch ein kostenloses Probeangebot sehr zu begrüßen. Leider gibt es aber immer wieder Anbieter, die die Verbraucher mit komplizierten Kündigungsfristen an versteckter Stelle in die Falle locken wollen, indem sie darauf setzen, dass die Verträge nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt werden.“

Merk rät deshalb: „Es ist zunächst Sache der Verbraucher, Kündigungserklärungen rechtzeitig abzugeben. Deshalb sollte man seine bestehenden Verträge auf vereinbarte Kündigungsfristen überprüfen. Bei Kündigungen sollte man immer um eine Bestätigung des Eingangs bitten, um einen Zugangsnachweis zu haben. Nach einer Kündigung unbedingt das Konto sichten, ob tatsächlich keine Mitgliedsbeiträge mehr abgebucht werden!“

Man muss auch nicht gleich zum Rechtsanwalt oder zu Gericht gehen, wenn der Gegner eine Kündigung nicht sofort akzeptiert. Verbraucher können sich auch z.B. an die Verbraucherverbände, also die Verbraucherzentrale Bayern e.V. (http://www.verbraucherzentrale-bayern.de) und den VerbraucherService Bayern im Katholischen Deutschen Frauenbund e.V. (http://www.verbraucherservice-bayern.de), wenden. Bei Vertragsschlüssen im Internet gibt es ferner schnelle und unbürokratische Hilfe bei einer auch von Bayern unterstützten Schlichtungsstelle (www.online-schlichter.de).

Weitere Informationen finden sich im Verbraucherportal unter http://www.vis.bayern.de/recht/handel/vertragsarten/abonnement.htm.

StMJV, PM v. 06.09.2013