Gesetzgebung

Bayerischer Städtetag: Hochwasserkatastrophe – Wiederaufbau mit staatlicher Hilfe angehen – jetzt Vorsorge für künftige Ereignisse treffen

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„Auch nach drei Monaten sind die Bilder der Hochwasserkatastrophe vom Mai und Juni in den besonders betroffenen bayerischen Städten wie Passau, Deggendorf, Rosenheim und Freilassing noch gegenwärtig. Nach den ersten Aufräumungsarbeiten geht es jetzt um den Wiederaufbau. Dieser trifft private Haushalte, Einfamilienhäuser, Gewerbebetriebe, Handwerk und Geschäfte, die ihre Existenzgrundlage verloren haben. Und: Es geht um den Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur“, sagt Bernd Buckenhofer, Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags zur Eröffnung der heutigen Informationsveranstaltung des Städtetags für Bürgermeister und Amtsleiter in der Versicherungskammer Bayern.

Der Freistaat hat eine umfassende Förderung und unbürokratische Abwicklung versprochen. Wichtige Vorarbeiten in den Ministerien sind geleistet worden.

Buckenhofer: „Der unermüdliche Einsatz der Rettungskräfte von Bundeswehr, Feuerwehren, THW, Hilfsorganisationen und das freiwillige Engagement unzähliger Helfer haben Politik und Verwaltung beflügelt. Alle haben solidarisch angepackt. So hat der Ministerrat beschlossen, dass das Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in Städten, Gemeinden und Landkreisen auf einen Fördersatz von bis zu 100 Prozent zugeschnitten wird. Damit erfüllte sich eine Forderung des Bayerischen Städtetags, wonach die Förderung der vom Hochwasser betroffenen Kommunen ohne Deckelung erfolgen soll.“

Nach der Katastrophe stand zunächst die Beseitigung der Schäden im Vordergrund. Nun geht es um den Wiederaufbau.

„Dabei dürfen wir aber nicht vergessen: Nach der Flut ist vor der Flut“, sagt Buckenhofer: „Wir müssen aus den vergangenen zwei Jahrzehnten lernen: Hochwasserkatastrophen wiederholen sich in immer engerer Zeitfolge. Das, was häufig im Fachjargon als 100-jähriges Hochwasser bezeichnet wird, trifft uns beinahe alle zehn Jahre. Zu beobachten ist eine Ballung der starken Regenfälle, die schließlich zu Flutkatastrophen führen. Daher müssen wir jetzt Maßnahmen gegen die nächsten Hochwasser ergreifen. Hierfür müssen Städte, Gemeinden und Bürger zusammen wirken. Eine Kommune allein kann Hochwasserschutz nicht effizient betreiben. Die Vorsorge gegen Katastrophen geht nicht ohne übergreifende Planung und Koordination. Wir brauchen praktikable Regelwerke und staatliche Institutionen, die sich um Hochwasserschutz kümmern. Es geht um Planung über kommunale Grenzen hinweg. Flüsse machen keinen Halt an Gemeindegrenzen, Bezirksgrenzen oder Landesgrenzen. Für Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes benötigen Städte und Gemeinden finanzielle und konzeptionelle Unterstützung durch den Freistaat Bayern.“

Neben dem Bau von Dämmen und Spundwänden geht es um das Management von Hochwasserrisiken. Derzeit arbeitet das Bayerische Umweltministerium an einer Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie. Unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände soll eine Handlungsanleitung zum Hochwasserrisikomanagement erstellt werden. Hochwasserrisikokarten des Landesamts für Umwelt sollen Gewässer mit besonderem Gefahrenpotential zeigen. Daneben geht es im planerischen Bereich um Vorsorge über Retentionsflächen, natürlichen Wasserrückhalt und Bebauungspläne.

Buckenhofer: „Die Hochwasserkatastrophe hat dramatisch vor Augen geführt, wie wichtig es ist, dass Flächen freigehalten werden, auf denen sich überflutete Flüsse ausbreiten können. Bei der Schaffung von Retentionsflächen stellt sich die Frage, inwieweit künftig leichter auf landwirtschaftliche Flächen zurückgegriffen werden kann.“

Ein weiterer Aspekt ist laut Buckenhofer, inwiefern Bürger und Unternehmen in hochwassergefährdeten Gebieten sich gegen Hochwasserschäden versichern können:

„Hier stellt sich die Frage, ob die Versicherungswirtschaft umdenken muss.“

In der heutigen Informationsveranstaltung des Bayerischen Städtetags erläutern Experten aus der Obersten Baubehörde die Möglichkeiten von Finanzhilfen für die Wiederherstellung der Infrastruktur in Gemeinden. Darüber hinaus berichten Experten aus dem Innenministerium, dem Wirtschaftsministerium, dem Landwirtschaftsministerium und dem Umweltministerium über den Sachstand der Aufbauhilfeprogramme für Unternehmen, Land- und Forstwirtschaft sowie Wohnungswirtschaft. Darüber hinaus geht es um den präventiven Hochwasserschutz und um die Vorsorge durch die Elementarschadenversicherung der Versicherungskammer Bayern.

Bayerischer Städtetag, PM v. 09.09.2013