Gesetzgebung

StMAS: Betreuungsgeld ist Erfolgsmodell

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„Ich freue mich sehr, dass sich das Betreuungsgeld als Erfolgsmodell herausstellt! Bereits 60 Prozent der Anspruchsberechtigten haben Betreuungsgeld beantragt. Ich rechne damit, dass es demnächst 70 bis 80 Prozent sind, weil die Wenigsten ihr Kleinkind punktgenau mit dem Ablauf des Elterngeldes in die Krippe geben. Damit ist das Betreuungsgeld zugleich eine ideale Überbrückungsleistung. Das gesellschaftspolitische Signal, dass die Krippe nicht der alleinige Königsweg ist und dass wir die Vielfalt der Familienentscheidungen unterstützen wollen, anstatt Eltern durch eine Krippenmonokultur zu entmündigen, kommt hervorragend an, gerade bei den jungen Leuten“, so Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer heute in München.

Haderthauer weiter: „In Bayern wird das Betreuungsgeld durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales – ZBFS – vollzogen, das als familienfreundliche Verwaltung zuverlässig sicherstellt, dass das Betreuungsgeld bei den Familien auch pünktlich ankommt. Bislang wurden an junge Familien in Bayern 11.441 Antragsformulare versandt. Knapp 7.000 Anträge sind davon bereits wieder an das ZBFS zurückgesandt worden. Es zeichnet sich also ab, dass die meisten Familien mit Kindern im entsprechenden Alter Betreuungsgeld beantragen werden. Betreuungsgeld gibt es schließlich nicht nur für diejenigen, die ganz auf die Krippenbetreuung verzichten. Auch wenn man die Betreuung für sein Einjähriges zunächst noch für ein paar Monate ohne öffentlich geförderte Betreuungsangebote organisiert, hat man für diesen Zeitraum Anspruch auf Betreuungsgeld.“

Das ZBFS informiert junge Familien über das zentrale „Servicetelefon Betreuungsgeld“ unter 0931/32090929, per E-Mail unter betreuungsgeld@zbfs.bayern.de und auf www.betreuungsgeld.bayern.de.

StMAS, PM v. 10.09.2013