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StMUK: Freistaat Bayern baut Ganztagsschulen konsequent aus – Kommunen müssen Anträge stellen

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Alle Anträge zum neuen Schuljahr genehmigt – SPD übersieht den unterschiedlichen Bedarf der Familien

Die Ganztagsschulen baut der Freistaat Bayern konsequent weiter aus, auch zum neuen Schuljahr 2013/2014. Anträge dazu muss jeweils der Sachaufwandsträger, in der Regel die Kommune, in Abstimmung mit der Schule stellen. Damit entscheiden die Kommunen ganz wesentlich über den Ausbau der Ganztagsschulen mit.

Im Freistaat werden zum neuen Schuljahr die Ganztagsangebote auf künftig rund 83 Prozent der allgemein bildenden Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I (bisher 78 Prozent) ausgeweitet. Dabei können an weiteren rund 100 Schulen (bisher bestehen gebundene Ganztagsklassen an 964 Schulen) Züge mit Ganztagsklassen aufgebaut werden – künftig also an gut 1.050 Schulen. Rund 200 zusätzliche Gruppen der offenen Ganztagsangebote konnten zum neuen Schuljahr genehmigt werden. Künftig sind es damit gut 3.850 Gruppen.

Und die Anzahl der Gruppen der verlängerten Mittagsbetreuung (bis etwa 16 Uhr) konnte um rund 300 auf nun rund 3.400 ausgeweitet werden, die Zahl der Gruppen der Mittagsbetreuung (bis ca. 14 Uhr) liegt künftig bei rund 3.000 Gruppen.

Anträge für Ganztagsangebote stellt der Sachaufwandsträger

Das Bayerische Kultusministerium hat alle Anträge auf neue gebundene Ganztagsklassen, offene Ganztagsgruppen und verlängerte Mittagsbetreuung, die genehmigungsfähig waren, genehmigt. Hätten die Kommunen weitere Anträge gestellt, hätte der Freistaat auch diese genehmigt. Dazu muss der Sachaufwandsträger die entsprechenden Räumlichkeiten bereit stellen, auch dazu erhält er entsprechende Zuschüsse durch den Freistaat. Aufgrund der Mitwirkung der Kommunen differiert auch das tatsächliche Ganztagsangebot an Schulen im Schuljahr 2013/2014 von dem Ausbauziel in der Koalitionsvereinbarung. Die nötigen Mittel, um dieses zu erreichen, standen jedenfalls bereit.

SPD übersieht unterschiedlichen Bedarf und Anliegen der Eltern

Das Ministerium ist sich mit Elternverbänden einig, dass der Besuch von Ganztagsschulen nur auf freiwilliger Basis erfolgen darf und hier auch – je nach Situation vor Ort – unterschiedliche Angebotsformen notwendig sind. Nicht alle Eltern wollen, dass ihre Kinder die rhythmisierten gebundenen und zugleich verpflichtenden Ganztagsklassen besuchen. Viele Eltern bevorzugen z. B. die offenen Ganztagsgruppen, die es Schülerinnen und Schülern auch ermöglichen, z. B. wie bisher am Vereinsleben vor Ort teilzunehmen. Die SPD dagegen sieht im gebundenen Ganztags das Allheilmittel für alle Kinder.

Neue Angebote an Förderschulen

Neben der Erhöhung der Anzahl konnten erstmals auch Förderschulen mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören oder Sprache bei den gebundenen Ganztagsklassen berücksichtigt werden.
Es ist das Ziel des Bayerischen Kultusministeriums, den Eltern mit ihren Kindern eine flächendeckende und bedarfsorientierte Versorgung mit Ganztagsschulen anbieten zu können.

Ausstattung gebundener Ganztagsklassen an Grundschulen verbessert

Bereits bisher liegt der Freistaat Bayern gemeinsam mit Rheinland-Pfalz bei der Ausstattung der gebundenen Ganztagsklassen bundesweit ganz vorn, so werden Grund- und Mittelschulen pro Ganztagsklasse 12 Lehrerwochenstunden sowie ein Betrag von 6.000 Euro pro Jahr zugewiesen.

Es ist gelungen, die Ausstattung der gebundenen Ganztagsklassen an den Grundschulen deutlich zu verbessern. Für alle gebundenen Ganztagsklassen erhalten die Grundschulen jeweils 12 Lehrerwochenstunden und 6.000 Euro im Jahr. Für jede gebundene Ganztagsklasse in der 1. Jahrgangsstufe wurde das Budget nun um zusätzlich 4.500 Euro und für jede gebundene Ganztagsklasse der 2. Jahrgangsstufe um zusätzlich 3.000 Euro pro Jahr erhöht. Damit können zusätzliche pädagogische Kräfte eingestellt werden.

StMUK, PM v. 10.09.2013