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Bayerischer Beamtenbund: Ballungsraumzulage – Änderung der Gebietskulisse

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Mit Wirkung zum 1. September 2013 ist die Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) in Kraft getreten. Wegen der Anbindung der Ballungsraumzulage an das LEP (Art. 94 BayBesG) hat dies Auswirkungen auf die „Gebietskulisse“ der Ballungsraumzulage in und um München. Während einige Gemeinden nicht mehr enthalten sind, sind andere Gemeinden – Starnberg, Herrsching, Feldafing, Tutzing, Seefeld, Weßling, Wörthsee, Oberschweinbach – hinzugekommen.

Mit dieser Erweiterung der Gebietskulisse ist eine der Forderungen des BBB zumindest teilweise erfüllt. An unseren weiteren Forderungen wie Erhöhung des Betrages, Ausweitung des Kreises der Bezugsberechtigten und Aufnahme weiterer Gebiete halten wir nach wie vor fest. In der Folge der Änderung des LEP ist auch eine Änderung des Art. 94 BayBesG erforderlich. Zunächst wird die Ballungsraumzulage grundsätzlich an die bisher Berechtigten als auch an die nach der künftigen Regelung Berechtigten gewährt. Weitere Informationen zur Neuregelung enthält das Merkblatt des Landesamtes für Finanzen (PDF, 24 KB).

Bayerischer Beamtenbund, Aktuelles v. 11.09.2013