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StMELF: Jahrgang 2013 „fruchtig und harmonisch“ – Brunner startete Weinlese in Franken

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Die Freunde des Frankenweins können sich erneut auf einen ausgezeichneten Jahrgang freuen. Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner beim offiziellen Start der Fränkischen Weinlese in den historischen Fischgräten-Terrassen bei Ziegelanger im Landkreis Haßberge mitteilte, deuten alle Anzeichen auf einen fruchtigen, harmonischen Jahrgang 2013 hin, der in Qualität und Menge nahtlos an den 2012er anknüpft. Zu erwarten war das nach dem außergewöhnlich nasskalten Frühjahr laut Brunner nicht. Doch habe der trocken-heiße Sommer die Verzögerungen beim Austrieb längst ausgeglichen, schon jetzt hätten die Trauben den Reifezustand des Jahrgangs 2010 erreicht.

Deshalb ist der Minister optimistisch: „Wenn das Wetter mitspielt und den Winzern einen goldenen Oktober beschert, dann wird es auch heuer wieder Spitzenweine geben.“

Vor allem beim Silvaner und Riesling sowie bei den Rotweinen seien dann höchste Qualitäten möglich. Ersten Schätzungen zufolge liegt der durchschnittliche Ernteertrag bei rund 85 Hektolitern pro Hektar. Das entspricht einer Gesamtmenge von rund 510.000 Hektolitern.

In Franken wird auf rund 6.300 Hektar Wein angebaut. Davon sind 900 Hektar Steillagen mit einem Gefälle von 40 Prozent und mehr, 73 Hektar historische Terrassenlagen stehen teilweise unter Denkmalschutz.

„Die arbeitsintensiven Steillagen prägen entscheidend das Landschaftsbild und sind die Basis für den Tourismus in Weinfranken“, so der Minister.

Deshalb liege es im Interesse der gesamten Gesellschaft, ihre Bewirtschaftung auch in Zukunft zu sichern. Dazu hat die Agrarministerkonferenz Ende August in Würzburg laut Brunner eine wichtige Weichenstellung vorgenommen: Auf Vorschlag Bayerns haben sich die Minister geeinigt, die jährliche Neuanpflanzung von Reben auf 0,5 Prozent der vorhandenen Rebfläche zu begrenzen.

Brunner: „So wollen wir verhindern, dass die Steillagen allmählich zugunsten leichter zu bewirtschaftender Flächen aufgegeben werden.“

StMELF, PM v. 11.09.2013