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StMJV: Mehr Hilfe für Strafentlassene in der Region Augsburg

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Justizministerin Beate Merk: „Rückfallvermeidung ist der beste Opferschutz!“

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute bekannt gegeben, dass die Hilfe für strafentlassene Männer und Frauen in der Region Augsburg deutlich ausgebaut werden. Das Justizministerium arbeitet dabei mit Augsburger Wohlfahrtsverbänden, der Stadt Augsburg, den Landkreisen Augsburg und Aichach-Friedberg, der Agentur für Arbeit in Augsburg und den dortigen Jobcentern zusammen.

„Wir stellen immer wieder fest: Der Schritt aus dem strukturierten Alltag in einer Justizvollzugsanstalt in häufig genug unsichere Lebensverhältnisse in Freiheit bereitet den Entlassenen Schwierigkeiten“, so Merk. „Es kommt nicht von ungefähr, dass gerade in den ersten sechs Monaten nach der Entlassung besonders hohe Rückfallrisiken bestehen! Deshalb ist es so wichtig, die bereits vorhandenen Einzelmaßnahmen zur Unterstützung der Freigelassenen besser zu verzahnen, um ihnen bei der Wiedereingliederung noch mehr zu helfen.“

Seit dem 9. September 2013 ist eine zusätzliche Diplom-Sozialpädagogin (FH) bei der Justizvollzugsanstalt Augsburg angestellt, die zusammen mit Kollegen der Diakonie Augsburg und des katholischen Verbandes für soziale Dienste e.V. (SkM) Augsburg unter einem Dach in den Räumen der Diakonie Augsburg, Spenglergässchen 7a, mit der Beratung und Betreuung der Strafentlassenen befasst ist. Eine weitere Beratungsstelle für Frauen befindet sich beim Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. (SkF) Augsburg am Leonhardsberg 16. Die Kooperationsvereinbarung, in deren Rahmen die Berater zunächst noch ihre Tätigkeit verrichten, soll baldmöglichst in eine neue „Augsburger Beratungsstelle für Strafentlassene“ münden, die erstmals alle bereits bewährten Kräfte bündelt, Wege verkürzt, Synergieeffekte nutzt und so entscheidend zur Resozialisierung von straffällig gewordenen Männern und Frauen beitragen wird.

Merk: „Die Menschen in unserem Land haben ein berechtigtes Interesse daran, dass die inhaftierten Straftäter nicht rückfällig werden. Eine erfolgreiche Resozialisierung ist der beste Opferschutz!“

StMJV, PM v. 13.09.2013